Silli Promotion GmbHLiquidated

Prinz-Carl-Anlage 42, 67547 Worms, DEU

Master Data

Registry
Register court Mainz HRB 41706
Previous
Texxit GmbHAnimus GmbH
Registered
11/13/2008
Industry
Manufacture of plastic packing goodsWholesale of leather goods, luggage, gifts and giveawaysAgents involved in the sale of furniture
Purpose
Die Herstellung, Entwicklung, Import und Export sowie der Vertrieb von Werbemitteln und Handelswaren.

History

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Management

NameRole
Achim Ofenloch
since 4/11/2012
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Jürgen Schneiderheinze
Horehheimer Bahnhofstraße 23-B, 67551 Worms
€25,000
Achim Ofenloch
Zollhausstraße 23 A, 67551 Worms
€25,000

Financial Report

Silli Promotion GmbH i.L.

(vormals: Animus GmbH)

Worms

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 8.593,47 21.031,26
I. Vorräte 0,00 2.064,79
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.684,07 5.100,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.909,40 13.865,72
B. Rechnungsabgrenzungsposten 355,00 330,00
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.000,39 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.948,86 21.361,26

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 16.480,11
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.010,00
II. Verlustvortrag 8.529,89 1.615,57
III. Jahresfehlbetrag 18.470,50 6.914,32
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.000,39 0,00
B. Rückstellungen 775,00 1.413,75
C. Verbindlichkeiten 10.173,86 3.467,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.948,86 21.361,26

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Steuerberatungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen - wie im Vorjahr - bei bis zu einem Jahr.

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 5,7 T€ (VJ: 2 T€) ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Helga Abasov, Worms (ab 22.12.11)

Wolfgang Dinies, Wiesbaden (bis 22.12.11)

Björn Schnitzspahn, Eich (bis 01.07.11)

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.12.2012.

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