ubiLearning
Solutions GmbH
Baierbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.323,00 |
183.167,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
241,00 |
176.278,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.082,00 |
6.889,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.587.506,44 |
2.294.524,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
161.631,87 |
42.884,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.425.874,57 |
2.251.640,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.416,40 |
1.416,40 |
| Aktiva |
1.596.245,84 |
2.479.108,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
904.674,62 |
2.241.390,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
35.000,00 |
35.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.575.000,00 |
2.575.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
368.609,83 |
4.632,55 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.336.715,55 |
363.977,28 |
| B.
Rückstellungen |
182.687,90 |
39.365,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
81.292,65 |
100.404,48 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
427.590,67 |
97.948,21 |
| Passiva |
1.596.245,84 |
2.479.108,30 |
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die ubiLearning Solutions GmbH hat ihren Sitz in
Baierbrunn. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
München unter 238248 eingetragen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und
zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen für Kapitalgesellschaften
erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß §
266 HGB nach den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden
sämtliche größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch
genommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der
Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem
Jahr sind in Euro umgerechnet und mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr
werden zum Entstehungskurs bzw. zum niedrigeren
Stichtagskurs bewertet. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum
Entstehungskurs bzw. zum höheren Stichtagskurs
bewertet.
Die
liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Bewertung erfolgt zum notwendigen
Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit
einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag sind.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im
Anlagevermögen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear.
Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden
vereinfachend wie folgt abgeschrieben:Wirtschaftsgüter
mit einem Wert bis zu Euro 250 werden sofort
abgeschrieben.Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu
Euro 800 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter
mit einem darüber liegenden Wert werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände abgeschrieben. Soweit
handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entsprechend den
steuerlichen Vorschriften gewählt.
Bezüglich
selbstersteller immaterieller
Vermögensgegenstände wurde in Vorjahren das
Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB dahingehend
ausgeübt, dass diese nicht aktiviert werden sollen.
Gleichzeitig ist die Gesellschaft irrtümlich
davon ausgegangen, dass die mit Hilfe Dritter selbst
erstellte Lernplattform (umfassendes Softwarepaket für
das Angebot der Gesellschaft am Markt als eine
SaaS-Lösung) ein aktivierungspflichtiger derivativ
erworbener immaterieller Vermögensgegenstand sei. Da
jedoch die Herstellereigenschaft und insbesondere das
Entwicklungsrisiko für diesen Vermögensgegenstand
in vollem Umfang bei der Gesellschaft lag und liegt,
handelt es sich um die Selbsterstellung eines immateriellen
Vermögensgegenstandes. Die diesbezüglich falsche
Aktivierung in Höhe von Euro 176.013,00 zum 31.
Dezember 2022 wurde im Berichtsjahr in voller Höhe als
außerplanmäßige Abschreibungen ausgebucht.
Die vorgenommenen Änderungen beeinflussen die
bilanzielle Darstellung der Vermögens- und Ertragslage
wie folgt:
|
Wert ohne Änderung
|
Wert mit Änderung
|
|
Euro
|
Euro
|
Bilanzposten:
entgeltlich erw. immat. VG
|
176.013,00
|
0,00
|
GuV-Posten:
außerplanmäßige Abschreibung
|
|
-176.013,00
|
Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Insofern
sind die Vorjahreszahlen nicht uneingeschränkt mit den
Angaben für das Geschäftsjahr vergleichbar.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der
Darstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanz wurde unter vollständiger
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Forderungen zum 31.12.2023
Gesamtbetrag TEuro 161,6 (Vorjahr TEuro 42,9)
davon mit einer Restlaufzeit
= 1 Jahr TEuro 160,1 (Vorjahr TEuro 42,9)
> 1 Jahr TEuro 1,5 (Vorjahr TEuro 0,0)
Eigenkapital, Schuldposten und Passive
Rechnungsabgrenzungsposten
Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete
Kapital beträgt Euro 35.000,00.
Der Bilanzgewinn (Bilanzverlust) beinhaltet einen
Verlustvortrag in Höhe von
Euro 368.609,83 (Vorjahr: Euro 4.632,55).
Alle
Verbindlichkeiten haben - wie auch im Vorjahr - eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 23 Arbeitnehmer.
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Baierbrunn, den 9. Februar
2023
Geschäftsführer
gez.
Jana Birgit Krotsch gez. Dr. Steffen Krotsch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.02.2024
festgestellt.
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