ZLG gGmbH
Herne
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
AKTIVSEITE
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31.12.2023 |
31.12.2022 |
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€ |
€ |
€ |
| A.
Anlagevermögen |
|
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| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
0,00 |
|
590,00 |
| II. Sachanlagen |
261.271,00 |
|
264.388,00 |
|
|
261.271,00 |
264.978,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
| I. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
155.133,14 |
|
98.114,07 |
| davon aus Lieferungen
und Leistungen € 235,00 |
|
|
(6.000,00) |
| davon gegen
Gesellschafter € 47.321,40 |
|
|
(3.500,08) |
| II. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten |
47.044,05 |
|
49.935,91 |
|
|
202.177,19 |
148.049,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
2.530,38 |
1.559,47 |
|
|
465.978,57 |
414.587,45 |
PASSIVSEITE
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
€ |
€ |
€ |
| A. Eigenkapital |
|
|
|
| I. Gezeichnetes
Kapital |
25.000,00 |
|
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklagen |
300.000,00 |
|
300.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
6.830,47 |
|
0,00 |
| IV.
Jahresüberschuss |
46.040,88 |
|
6.830,47 |
|
|
377.871,35 |
331.830,47 |
| B.
Rückstellungen |
|
61.756,00 |
54.735,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
26.351,22 |
28.021,44 |
| davon aus Lieferungen
und Leistungen € 10.605,08 |
|
|
(14.598,14) |
| davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 26.351,22 |
|
|
(2.744,81) |
| davon aus Steuern €
5.394,38 |
|
|
(5.061,12) |
| davon sonstige
Verbindlichkeiten € 14.399,31 |
|
|
(10.678,49) |
|
|
465.978,57 |
414.587,45 |
Anhang
der ZLG gGmbH
für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die ZLG gGmbH, Wiescherstr. 24, 44623 Herne ist unter
der Nummer HRB 20004 in das Handelsregister beim
Amtsgericht Bochum eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß den
§§ 242 ff. und §§ 264 ff sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt und
gegliedert.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der
Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr
unverändert angewandt worden.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten.
Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt. Es kommt
ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Geschäftsausstattung richtet sich in der Regel nach
den steuerlichen Vorschriften.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und €
1.000,00 werden im Jahr des Zugangs nach § 6 Abs. 2a
EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über
fünf Jahre abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit
dem Nominalbetrag bewertet. Pauschal- oder
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Uneinbringliche Posten sind vollständig
ausgebucht.
Die Forderungen gegen Gesellschafter sind mit dem
Nominalbetrag bewertet
Die übrigen Vermögensgegenstände sind im
Einzelnen mit ihren Nennbeträgen bilanziert.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit
ihren Nominalbeträgen angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle
bekannten Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die
Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen
Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen
kaufmännischen Beurteilung. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind jeweils im Einzelnen mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurde der Posten
"Forderungen gegen Gesellschafter" und "Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter" hinzugefügt.
Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen
ausschließlich den Lieferungs- und
Leistungsverkehr.
Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der
Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen
Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen in Dortmund
(KZVK). Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in
Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2
EGHGB nicht passiviert. Die KZVK ist eine rechtsfähige
Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist
es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher
Versicherung eine zusätzliche Alters-,
Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und
Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist
keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die
Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Als
Beitrag werden 6 % des zusatzversorgungspflichtigen
Entgelts erhoben. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der
verbeitragten Löhne und Gehälter T€ 361.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betreffen ausschließlich sonstige
Verbindlichkeiten.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr und sind nicht besichert.
IV. Sonstige Angaben
Finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Leasingverträgen zu
erfüllen.
|
Leasingverträge |
|
T€ |
| 2024 |
116 |
| 2025 |
98 |
| 2026 |
41 |
| nach 2026 |
17 |
| Summe |
373 |
Anzahl der Arbeitnehmer
Die jahresdurchschnittliche Anzahl der
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 43.
Konzernabschluss
Die Gesellschaft wird zum 31.12.2023 im Wege der
Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der
Evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne|Castrop-Rauxel,
Herne, einbezogen.
Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird seinerseits
in den Konzernabschluss der Evangelischer Verbund Ruhr
gemeinnützige GmbH, Herne, als höchster
Konzernspitze einbezogen. Der Konzernabschluss wird unter
HRB 13434 im elektronischen Unternehmensregister
veröffentlicht.
Herne, den 28. März
2024
ZLG
gGmbH
Bitter
(Geschäftsführer)
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