Pritogo
GmbH
Salgen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Durchsicht
Aktiva
|
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31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.893,34 |
27.160,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.000,00 |
4.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
51.944,00 |
23.160,00 |
| III.
Finanzanlagen |
19.949,34 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.144.371,81 |
941.271,34 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
39.317,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.070.233,21 |
874.508,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.601,68 |
31.201,68 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.013.153,83 |
825.339,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
74.138,60 |
27.445,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.742,02 |
|
| Aktiva |
1.222.007,17 |
968.431,34 |
Passiva
|
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31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
688.440,12 |
570.851,21 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
675.940,12 |
558.351,21 |
| davon
Gewinnvortrag |
558.351,21 |
224.504,31 |
| B.
Rückstellungen |
261.696,30 |
200.427,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
271.870,75 |
197.152,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
271.870,75 |
197.152,20 |
| Passiva |
1.222.007,17 |
968.431,34 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Pritogo GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrecht für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene, immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Abschreibungen werden nach der linearen Methode
ermittelt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert bis zu 800,00 Euro wurden im Berichtsjahr
aktiviert und sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zu Nennwerten bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden soweit
notwendig nur solche vor dem
Bilanzstichtag geleistete Anzahlungen aktiviert, die
Aufwand für eine kalendermäßig
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen
Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Die Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Ort, Datum
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Unterschrift Susanne
Sänger
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sonstige Berichtsbestandteile
Gez. Susanne Sänger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024
festgestellt.
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