Axemos GmbH
Langer Weg 31A, 96515 Sonneberg, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Axemos GmbHSonnebergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der steuerlichen Vorschriften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH - Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung ( §§ 288, 326 HGB ) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von den Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahrsabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter, Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. (2) S. 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Geschäftsleitung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Sonstige Angaben 1. In der Gesellschafterversammlung vom 04. Juni 2013 wurde beschlossen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzugetragen. 2. Aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Sonneberg, den 04. Juni 2013 Juliane Greussel, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2013 festgestellt. |
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