PRO Wohnungsbau GmbHLiquidated

67125 Dannstadt-Schauernheim, DEU

Master Data

Registry
Register court Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 2139
Registered
2/5/1980
Industry
Development of building projects for residential buildingsDevelopment of building projects for other buildings and constructionsConsulting architectural activities in building construction
Purpose
Die Erstellung von Bauvorhaben auf eigenem Grundbesitz und deren Vertrieb, die Vermittlung von Bauleistungen und die technische Betreuung fremder Bauvorhaben.

History

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Management

NameRole
Franz Ambrosch
since 1/12/2023
Liquidator

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Franz Imbrosch
14700
49.00%
Ute Ambrosch
14300
47.67%

Financial Report

Pro-Wohnungsbau GmbH

Dannstadt-Schauernheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 8,50 8,50
I. Sachanlagen 8,50 8,50
B. Umlaufvermögen 17.180,57 90.794,46
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.180,57 90.794,46
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 77.477,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 104,50 104,50
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 50.974,76 42.665,66
Bilanzsumme, Summe Aktiva 68.268,33 133.573,12

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 4.840,91 4.840,91
III. Verlustvortrag 81.380,26 73.071,16
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 50.974,76 42.665,66
B. Rückstellungen 1.320,00 2.175,00
C. Verbindlichkeiten 66.948,33 131.398,12
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 47.945,73 39.318,20
Bilanzsumme, Summe Passiva 68.268,33 133.573,12

Anhang


 
2.1 Allgemeine Angaben
 
Einordnung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 (1) HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt.

2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
 
a) Gliederung
Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des 3. Buches des HGB §§ 264 ff
erstellt.
Dabei wurden die Gliederungsvorschriften
§ 266 HGB für die Bilanz und
§ 275 (2) HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung
für die "große" Kapitalgesellschaft beachtet.
Auf die in § 266 (1) und 276 HGB vorgesehenen Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften wurde verzichtet.

Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der Gewinn- und Verlustrechnung stimmen mit denen des Vorjahres überein.

b) Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Gliederungsschemata
Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu machen.

c) Bewertung
Die Wertansätze der Bilanz des Vorjahres zum 31. Dezember 2009 wurden unverändert übernommen.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten zum 31.12.2010 entspricht den Vorschriften der §§ 252- 255 HGB.

2.3 Durchführung der Bewertung
 
Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde wie folgt durchgeführt, beim:

a) Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden nach gleichen Grundsätzen linear bzw. degressiv und mit den entsprechenden AfA-Sätzen nach § 7 Abs.1 u. 2 EStG bemessen.
Für Anlagegüter bei denen die Voraussetzungen gegeben sind, wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 (2) EStG in Anspruch genommen.

Die Finanzanlagen sind mit den bisher aufgewendeten Anschaffungskosten bewertet.

b) Umlaufvermögen - Forderungen
Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer Einbringlichkeit bewertet.
Wertberichtigungen waren für einzelne und für das allgemeine Ausfallwagnis zu bilden.

c) Umlaufvermögen - andere Gegenstände
Die Ansprüche der Gesellschaft aus fälligen Ansprüche gegen andere, sind voll einbringlich und mit ihren Anschaffungskosten (Entstehungswert) bewertet.


d) Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 u. 2. HGB) beinhalten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand und auf der Passivseite Einnahmen soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.

e) Fremdkapital und Rückstellungen
Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem Rückzahlungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) bewertet. Von Kreditinstituten eingeräumte Kredite sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.

Die gemäß § 249 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2 HGB gebildeten Rückstellungen decken die ungewissen Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie sind mit der notwendigen Sorgfalt ermittelt.

f) Eigenkapital

gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital = Stammkapital in Höhe von  Euro 25.564,59
ist in voller Höhe einbezahlt.

Gewinn- und Verlustvortrag
Der Verlustvortrag zum 31. Dezember 2009 in Höhe von € -73.071,16 hat sich im Geschäftsjahr 2010 um den Jahresfehlbetrag von € 8.309,10 erhöht. Dadurch ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von € 50.974,76. Die Gesellschaft geht jedoch davon aus, dass die vorhandenen stillen Reserven höher sind als der Fehlbetrag.

Ein Steuerguthaben i. S. des § 37 Abs. 1 KStG besteht nicht.

2.4 Angaben nach § 285 HGB
 
a) Vergütungen an Geschäftsführer, Ziff. 9
Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB.

b) Anzahl der Mitarbeiter, Ziff. 7
Die anzurechnende Beschäftigtenzahl i. S. § 267 Abs. 1 Ziff. 3 HGB beträgt am Abschlussstichtag 0. Diese Zahl entspricht auch den Verhältnissen an den Quartalsenden.

3. Erläuterungsteil
 
3.1 Rechtliche Verhältnisse
 
3.1.1 Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr
 
Die Gesellschaft ist am 09.07.1979 gegründet worden und hat ihre Tätigkeit an diesem Tag aufgenommen.

Sie betreibt ihre Handelsgeschäfte unter der Firma

Pro-Wohnungsbau GmbH

und hat ihren Sitz in 67125 Dannstadt/Schauernheim und ist im Handelsregister beim Amtsgericht AG Ludwigshafen, unter der Nr. HRB 2139 eingetragen.

Das Geschäftsjahr 2010 umfasst die Zeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010.

3.1.2 Gegenstand des Unternehmens
 
Die Erstellung von Bauvorhaben auf eigenem Grundbesitz und deren Vertrieb, die Vermittlung von Bauleistungen und die technische Betreuung fremder Bauvorhaben.

3.1.3 Stammkapital und Beteiligte
 
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt                                                Euro    25.564,59.

Davon entfallen auf die Gesellschafter:

Herrn Franz Ambrosch mit  49%  = € 12.526,65,

Frau Ute Ambrosch mit  49% = € 12.526,65,

Herrn Jochen Ambrosch mit  2% = €      511,29.

Die Einlagen sind in voller Höhe geleistet.

3.1.4 Organe
 
Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.

Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von diesem allein vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer unabhängig von der Zahl der bestellten Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilen.

Während des Geschäftsjahres 2010 war Herrn Franz Ambrosch zum Geschäftsführer bestellt.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3.1.5 Jahresabschluss und Prüfung
 
Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist, also 3 Monate oder wenn der Geschäftsgang dies zulässt, 6 Monate nach Schluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Der Jahresabschluss, der nicht zu prüfen ist, ist der Gesellschafterversammlung zur Feststellung lt. § 42a (2) GmbHG binnen der ersten elf Monate des folgenden Geschäftsjahres zur Beschlussfassung und Feststellung vorzulegen.

Ergebnisverwendung
Über die Ergebnisverwendung wird in der Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst. Der Geschäftsführer kann bei Erstellung der Jahresabschlüsse Vorschläge zur Ergebnisverwendung machen und diese gemäß § 278 HGB im Jahresabschluss berücksichtigen.

3.1.6 Satzung
 
Die Satzung der Gesellschaft sieht neben den gesetzlichen Vorbehalten keinen besonderen Zustimmungsbedarf der Gesellschafterversammlung zu Handlungen der Geschäftsführer vor.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2011 festgestellt.

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