Master Data

Registry
Register court Bielefeld HRB 39424
Registered
12/10/2008
Industry
Wholesale of non-ferrous ores, non-ferrous metals and non-ferrous semi-finished metal productsWholesale of iron ores, iron, steel and ferrous semi-finished metal productsWholesale of machine tools
Purpose
ist der Großhandel und die Produktion mit bzw. von Waren, insbesondere aber nicht ausschließlich von Lebensmitteln, Massenbedarfsgütern, Werkzeugen für die Zerspanungsindustrie und Metallbearbeitung, und anderen Werkzeugen, Bau- und Ersatzteilen für Industrieanlagen und Maschinenbau, Technologien; Produktion in Lohnarbeit; Transport- und Speditionsdienstleistungen; Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Export und Import, Erbringung von Dienstleistungen bei Begleitung von Handelsgeschäften u. a. Beratung, Marketing, Werbung, sofern dies keine Genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeit darstellt. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Ekaterina Kupriy
since 12/18/2013
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Ekaterina Kupriy
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Ekaterina Kupriy
Severnyj prospekt 12, korpus 1, Kw. 26, St. Petersburg, Russland
€1,770,000
100.00%

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Balance Sheet Accounts

Financial Report

B2B Intertrade GmbH

Bielefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 640.814,00 604.329,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 49.615,00 13.130,00
III. Finanzanlagen 591.197,00 591.197,00
B. Umlaufvermögen 1.388.186,38 1.474.716,10
I. Vorräte 209.726,76 216.689,63
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.098.015,44 1.145.598,96
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.800,00 5.800,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 80.444,18 112.427,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 119,55 105,87
Aktiva 2.029.119,93 2.079.150,97

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.415.168,23 1.687.066,36
I. Gezeichnetes Kapital 1.770.000,00 1.770.000,00
II. Verlustvortrag 82.933,64 -134.459,86
III. Jahresfehlbetrag 271.898,13 217.393,50
B. Rückstellungen 2.439,70 3.037,18
C. Verbindlichkeiten 611.512,00 389.047,43
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 81.512,00 89.047,43
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 530.000,00 300.000,00
Summe Passiva 2.029.119,93 2.079.150,97

1. Anhang für das Geschäftsjahr 2023

B2B Intertrade GmbH, Bielefeld

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der B2B Intertrade GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (275 Abs. 2 HGB) gegliedert worden. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Gem § 267 (1) HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Gem § 264 (1) S 4 HGB wird auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Gem § 264 (2) S 2 HGB sind im Anhang keine zusätzlichen Angaben erforderlich.

Gem § 265 (1) S HGB wurden die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, beibehalten.

Gem § 265 (2) HGB wird zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.

Gem § 274 a HGB finden die größenabhängigen Erleichterungen Anwendung bezüglich

1. § 268 (2) HGB keine Aufstellung eines Anlagegitters

2. § 268(4) S2 HGB keine Erläuterungen bestimmter Forderungen im Anhang

3. § 268 (5) S 3 HGB keine Erläuterungen bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang

4. § 268 (6) HBG keine Angaben über eventuell vorhandene Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 (3)

5. § 274 HGB keine Abgrenzung latenter Steuern

Gem § 276 S 2 HGB ist die GmbH von den in § 277 (4) S 2 u 3 verlangten Erläuterungen befreit.

Gem § 288 HGB wird von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang bezüglich HGB § 284 Ab. 2 Nr 4, § 285 Nr 2 bis 8 Buchstabe a, Nr 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17, 19, 21, 22 und 29 Gebrauch gemacht.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich ausgeübt.

2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der amtlichen Abschreibungstabellen angesetzt.

3. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden linear und, soweit zulässig, degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

4. Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

5. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die in Vorjahren gebildeten Sammelposten sind von untergeordneter Bedeutung und werden entsprechend fortgeschrieben.

6. Entsprechend der geltenden Rechtslage wurden gem. § 7 I 4 EStG bei Zugängen im Laufe des Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen gebucht.

7. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. In Fällen, in denen der beizulegende Wert gem. § 253 (3) HGB niedriger ist, wurde dieser angesetzt.

8. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

9. Die sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit dem Nennwert, im Falle von Versicherungsleistungen mit dem Rückkaufswert bilanziert.

10. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

12. § 285 S 1 Nr 24 HGB keine Angaben erforderlich

13. § 285 S 1 Nr 25 HGB entfällt

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Eine Aufgliederung der sonstigen Vermögensgegenständen gemäß der Laufzeit erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.

2. Die Steuerrückstellungen betreffen die Körperschafts- Gewerbe- und Umsatzsteuer, sowie Nebensteuern

3. Eine Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten gemäß der Laufzeit über einem Jahr erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.

§ 284 (2) Nr 2 HGB (fremde Währung) findet keine Anwendung.

§ 284 (2) Nr 3 HGB keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

§ 284 (2) Nr 5 HGB Keine Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in Herstellungskosten.

IV. Sonstige Angaben

§ 285 S 1 Nr 1 a) HGB Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 €.

§ 285 S 1 Nr 9 c) HGB Vorschüsse oder Kredite wurden nicht vergeben, Haftungsverhältnisse nicht eingegangen.

§ 285 S 1 Nr 10 HGB Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Sergei Grasshoff.

§ 285 S 1 Nr 11 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 11a HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 13 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 14 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 15 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 16 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 18 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 20 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 26 HGB keine Angaben notwendig

§ 285 S 1 Nr 28 HGB i V m § 286(8) S 2 HGB: keine Angaben notwendig

sonstige Berichtsbestandteile

 

Herr Sergei Grasshoff

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2024 festgestellt.

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