Image & Emotion Verwaltungs-GmbH
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Ekaterina Kupriy since 12/18/2013 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Ekaterina Kupriy | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
B2B Intertrade GmbHBielefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
1. Anhang für das Geschäftsjahr 2023B2B Intertrade GmbH, BielefeldI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der B2B Intertrade GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (275 Abs. 2 HGB) gegliedert worden. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Gem § 267 (1) HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Gem § 264 (1) S 4 HGB wird auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet. Gem § 264 (2) S 2 HGB sind im Anhang keine zusätzlichen Angaben erforderlich. Gem § 265 (1) S HGB wurden die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, beibehalten. Gem § 265 (2) HGB wird zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben. Gem § 274 a HGB finden die größenabhängigen Erleichterungen Anwendung bezüglich 1. § 268 (2) HGB keine Aufstellung eines Anlagegitters 2. § 268(4) S2 HGB keine Erläuterungen bestimmter Forderungen im Anhang 3. § 268 (5) S 3 HGB keine Erläuterungen bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang 4. § 268 (6) HBG keine Angaben über eventuell vorhandene Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 (3) 5. § 274 HGB keine Abgrenzung latenter Steuern Gem § 276 S 2 HGB ist die GmbH von den in § 277 (4) S 2 u 3 verlangten Erläuterungen befreit. Gem § 288 HGB wird von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang bezüglich HGB § 284 Ab. 2 Nr 4, § 285 Nr 2 bis 8 Buchstabe a, Nr 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17, 19, 21, 22 und 29 Gebrauch gemacht. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich ausgeübt. 2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der amtlichen Abschreibungstabellen angesetzt. 3. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden linear und, soweit zulässig, degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. 4. Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 5. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die in Vorjahren gebildeten Sammelposten sind von untergeordneter Bedeutung und werden entsprechend fortgeschrieben. 6. Entsprechend der geltenden Rechtslage wurden gem. § 7 I 4 EStG bei Zugängen im Laufe des Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen gebucht. 7. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. In Fällen, in denen der beizulegende Wert gem. § 253 (3) HGB niedriger ist, wurde dieser angesetzt. 8. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. 9. Die sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit dem Nennwert, im Falle von Versicherungsleistungen mit dem Rückkaufswert bilanziert. 10. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 12. § 285 S 1 Nr 24 HGB keine Angaben erforderlich 13. § 285 S 1 Nr 25 HGB entfällt III. Erläuterungen zur Bilanz1. Eine Aufgliederung der sonstigen Vermögensgegenständen gemäß der Laufzeit erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit. 2. Die Steuerrückstellungen betreffen die Körperschafts- Gewerbe- und Umsatzsteuer, sowie Nebensteuern 3. Eine Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten gemäß der Laufzeit über einem Jahr erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit. § 284 (2) Nr 2 HGB (fremde Währung) findet keine Anwendung. § 284 (2) Nr 3 HGB keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. § 284 (2) Nr 5 HGB Keine Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in Herstellungskosten. IV. Sonstige Angaben§ 285 S 1 Nr 1 a) HGB Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 €. § 285 S 1 Nr 9 c) HGB Vorschüsse oder Kredite wurden nicht vergeben, Haftungsverhältnisse nicht eingegangen. § 285 S 1 Nr 10 HGB Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Sergei Grasshoff. § 285 S 1 Nr 11 HGB keine Angaben notwendig § 285 S 1 Nr 11a HGB keine Angaben notwendig § 285 S 1 Nr 13 HGB keine Angaben notwendig § 285 S 1 Nr 14 HGB keine Angaben notwendig § 285 S 1 Nr 15 HGB keine Angaben notwendig § 285 S 1 Nr 16 HGB keine Angaben notwendig § 285 S 1 Nr 18 HGB keine Angaben notwendig § 285 S 1 Nr 20 HGB keine Angaben notwendig § 285 S 1 Nr 26 HGB keine Angaben notwendig § 285 S 1 Nr 28 HGB i V m § 286(8) S 2 HGB: keine Angaben notwendig sonstige Berichtsbestandteile
Herr Sergei Grasshoff Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2024 festgestellt. |
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