Master Data

Registry
Register court Gelsenkirchen HRB 11294
Previous
Masterflex Brennstoffzellentechnik GmbHHyPower GmbH
Registered
12/22/2005
Industry
Manufacture of irradiation, electromedical and electrotherapeutic equipmentManufacture of builders’ ware of plasticManufacture of plastic packing goods
Purpose
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Brennstoffzellensystemen sowie von artverwandten Technologien sowie Beteiligung und Verwaltung von anderen Unternehmen jedweder Art im In- und Ausland.

History

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Management

NameRole
Mark Becks
since 12/1/2011
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Masterflex SE
Germany
€60,000
100.00%

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Financial Report

HyPower GmbH

(vormals: Masterflex Brennstoffzellentechnik GmbH)

Herten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010

AKTIVA

2010
EUR
2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 4.842,00
II. Sachanlagen 7.115,00 5.657,00
III. Finanzanlagen 12.750,00 12.750,00
19.868,00 23.249,00
B. UMLAUFVERMÖGEN:
I. Vorräte 626.147,32 554.936,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 146.867,15 481.932,67
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 39.915,28 21.819,04
812.929,75 1.058.687,73
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 271,68
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 1.569.840,14 951.384,71
2.402.637,89 2.033.593,12

PASSIVA

2010
EUR
2009
EUR
A. EIGENKAPITAL:
I. Stammkapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag - 1.001.384,71 - 107.338,37
III. Jahresfehlbetrag - 618.455,43 - 894.046,34
- 1.569.840,14 - 951.384,71
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.569.840,14 951.384,71
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 31.120,00 12.730,00
C. VERBINDLICHKEITEN 2.371.517,89 2.020.863,12
2.402.637,89 2.033.593,12

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Masterflex Brennstoffzellentechnik GmbH, Herten, wird erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie nach den Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB auf.

Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich nicht ergeben.

Von den Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen.

Von der Erstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 HGB abgesehen.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- und Herstellungskosten bis EUR 150,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden diese Vermögenswerte auf einem Sammelposten erfasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßigen Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Bilanzierung des Finanzanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten unter Einbeziehung von produktionsbedingten Gemeinkosten und allgemeinen Verwaltungskosten. Das Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung werden beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Forderungen in Fremdwährungen sind nicht vorhanden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

III. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

1. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und unbesichert.

IV. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse

Eventualverbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln sowie aus der Übernahme von Bürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen oder aus der Bestellung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten außerhalb des Verbundbereiches bestehen nicht.

Das Mutterunternehmen Masterflex AG sowie andere Konzerngesellschaften haben in 11/2010 einen Konsortialkreditvertrag unterzeichnet. Die Berichtsgesellschaft hat sich im Rahmen dieses Vertrages zur Gestellung folgender Sicherheiten verpflichtet:

Globalzession Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Raumsicherungsübereignung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie fertigen und unfertigen Erzeugnissen

Ansprüche aus diesem Vertrag ggü. der Gesellschaft sind derzeit nicht erkennbar. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015.

2. Mutterunternehmen und Konzernabschluss

Mutterunternehmen ist die Masterflex Mobility GmbH, Herten. Die Masterflex Mobility GmbH stellt keinen Konzernabschluss auf. Mutterunternehmen der Masterflex Mobility GmbH ist die Masterflex AG, Gelsenkirchen. Die Masterflex AG stellt einen Konzernabschluss auf, in den die Gesellschaft und das Mutterunternehmen einbezogen werden. Der Konzernabschluss hat damit befreiende Wirkung.

Aufgrund der Einbeziehung des Jahresabschlusses in den Konzernabschluss der Masterflex AG ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zu allen mittelbaren und unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen der Masterflex AG. Der Konzernabschluss der Masterflex AG kann auf der Homepage unter http://www.masterflex.de eingesehen werden.

3. Überschuldung / Going Concern

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2010 einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" von EUR 1.569.840,14 aus. Die Gesellschaft ist damit zum Bilanzstichtag buchmäßig überschuldet.

Gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG führt eine Überschuldung zur Insolvenzantragspflicht. Der Begriff der Überschuldung ist in § 19 Abs. 2 InsO definiert.

Nach Auskunft des Geschäftsführers wurde zeitnah zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung ein Vermögensstatus erstellt. Die Bewertung der Aktiva erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung, da sie überwiegend wahrscheinlich ist; die buchmäßige Überschuldung konnte durch Nichtberücksichtigung von Verbindlichkeiten beseitigt werden.

Die Nichtberücksichtigung von Verbindlichkeiten zum Zeitpunk der Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte aufgrund einer Rangrücktrittserklärung der Masterflex AG. Im Rahmen der Rangrücktrittserklärung hat sich der Gläubiger hinsichtlich seiner Forderungen verpflichtet, die Zahlung der Forderungen lediglich aus dem Bilanzgewinn, aus einem Liquidationsüberschuss oder aus einem sonstigen, die Schulden übersteigenden, Vermögen zu begleichen. Die Verbindlichkeiten, für die Rangrücktrittserklärung abgegeben wurde, deckt den Betrag der buchmäßigen Überschuldung ab.

4. Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch:

Herr Dr. Günter Hohmann, Marl, Kaufmann - ab dem 01. Juli 2010
Herr Stefan Schulte, Bochum, Kaufmann - bis zum 31. August 2010

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.

 

Herten, 12. April 2011

Dr. Günter Hohmann

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses 2010: 12. April 2011

Ergebnisverwendung:

Vortrag auf neue Rechnung

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