TCG Equity
Partners GmbH
Nördlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.006.836,18 |
3.388.137,60 |
| I.
Sachanlagen |
4.065,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
5.002.771,18 |
3.388.136,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
858.969,70 |
2.038.582,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
250.494,19 |
113.220,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
33.047,55 |
16.790,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
608.475,51 |
1.925.362,14 |
| Aktiva |
5.865.805,88 |
5.426.720,26 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.279.308,30 |
4.672.388,74 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.647.388,74 |
4.647.428,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
606.919,56 |
-39,85 |
| B.
Rückstellungen |
164.584,70 |
11.720,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
421.912,88 |
742.611,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
421.912,88 |
742.611,52 |
| Passiva |
5.865.805,88 |
5.426.720,26 |
Anhang
Die Gesellschaft ist gemäß
§ 267 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 HGB
in Verbindung mit § 267 Absatz 2 HGB zum 31.
Dezember 2021 eine kleine, gesetzlich nicht
prüfungspflichtige Kapitalgesellschaft, die
hinsichtlich der Offenlegung gemäß
§ 325 Absatz 1 HGB in Verbindung mit §§
326 und 288 HGB nur verpflichtet ist, die
(verkürzte) Bilanz und den Anhang (ohne die Gewinn-
und Verlustrechnung betreffende Angaben) beim
Handelregister einzureichen.
Die Gesellschaft nimmt für die Offenlegung die
Erleichterungen des § 326 HGB in vollem Umfang in
Anspruch; sie ist der Auffassung, das § 326 HGB auch
die Aufstellungserleichterungen der §§ 266 Absatz
1 (verkürzte Bilanz) und 288 HGB (verkürzter
Anhang) umfasst.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatz- und Bewer-tungsbestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 270 bis 274a, 276 und
277 HGB) aufge-stellt.
Die Besprechung der Bewertung der einzelnen
Bilanzpositionen erfolgt im Anhang
(§ 284 HGB bis § 288 HGB).
Die erforderlichen Angaben zur Bilanzierung und
Bewertung sind im Anhang vollständig und zutreffend
angegeben. Auch die sonstigen Pflichtangaben
gemäß
§ 285 HGB wurden im beiliegenden Anhang
mit Inanspruchnahme der "Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften" des
§ 288 HGB gemacht.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen
den Gliederungsvorschriften der
§§ 266 Absatz 2 und 3 und 275 Absatz 2
HGB.
Vom Gesetz geforderte Angaben, die wahlweise in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang gemacht werden können, sind in den Anhang
aufgenommen worden.
Zur Bezeichnung der Positionen der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung wurde grundsätzlich die
volle gesetzliche Bezeichnung gewählt
(§ 266 Absatz 2 und 3 HGB; § 275
Absatz 2 HGB).
Leerpositionen wurden in der Bilanz sowie in der
Gewinn- und Verlustrechnung nicht aufgenommen.
(§ 265 Absatz 8 HGB).
Sonstige Pflichtangaben
Herr Harald Mährle und Frau Lien De Leenheer
sind zu stets einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführern bestellt.
Die Vertretungsbefugnis ist im Handelsregister
eingetragen.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse im Sinne des
§ 251 HGB sind unterhalb der Bilanz
ausgewiesen.
Die Geschäftsführung hat der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn
auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2023
festgestellt.
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