Kutsche FWK GmbH
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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Tom Kutsche since 3/25/2009 | Managing Director |
Detlef Kutsche since 6/14/2006 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Kutsche Warenhandelsgesellschaft mbHBad EssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023HandelsbilanzAktiva
AnhangVorbemerkung Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Kutsche Warenhandelsges. GmbH ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Soweit Pflichtangaben in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten sind, wurden die betreffenden Posten in Ausübung des bestehenden Wahlrechtes im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. § 264 Abs. 1a HGB (Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht)
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) Die Bewertung erfolgte nach going-concern Grundsätzen, da von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen wird. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Bilanz wurde ohne Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 HGB) Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Vermögensgegenstande des Finanzanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern erforderlich wurden Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer) den Betrag von 800 € nicht überschreiten wurden im Zugangsjahr 2023 voll abgeschrieben. Das Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet (vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "projected unit credit method" (PUC) errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Der Rechnungszins beruht auf dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz von 1,83 % zum 31.12.2023. Die Rentendynamik wurde mit 1,00 % p.a berücksichtigt. Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 3.016 €. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB, § 285 Nr. 1a HGB sowie bzgl. der Angabe von Sicherheiten gem. § 285 Nr. 1b HGB wie folgt auf:
§ 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer) Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 39. sonstige Berichtsbestandteile
Bad Essen, den 28.10.2024 gez. Detlef Kutsche gez. Tom Kutsche Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2024 festgestellt. |
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