KBP
Planungsgesellschaft mbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
60.506,00 |
37.226,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
144,00 |
| II.
Sachanlagen |
60.502,00 |
37.082,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
892.011,89 |
729.365,53 |
| I.
Vorräte |
57.520,00 |
36.341,96 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.025.802,95 |
655.666,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
266.001,61 |
406.525,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
568.490,28 |
286.497,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.488,93 |
3.393,83 |
| Aktiva |
964.006,82 |
769.985,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
681.797,29 |
660.888,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
31.250,00 |
31.250,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
15.665,94 |
15.665,94 |
| III.
Gewinnvortrag |
488.972,09 |
599.178,61 |
| IV.
Jahresüberschuss |
145.909,26 |
14.793,48 |
| B.
Rückstellungen |
189.631,83 |
50.829,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
92.577,70 |
58.105,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
52.675,00 |
40.956,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
39.902,70 |
17.148,38 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
163,04 |
| Passiva |
964.006,82 |
769.985,36 |
Anhang
Registerinformationen
Die KBP Planungsgesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig
ist beim Registergericht Leipzig unter der Nummer 20385
eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf.
Der Jahresabschluss der KBP Planungsgesellschaft mbH
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
teilweise die Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen,
wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt und pro rata
temporis vorgenommen. Von der steuerlichen
Bewertungsfreiheit für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR
800,00 wurde Gebrauch gemacht (§ 6 Abs. 2 EStG). Diese
Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet. Soweit
bei den Forderungen Einzelrisiken erkennbar waren, wurde
diesen Risiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Das latente Ausfallrisiko sowie das Zins- und Skontorisiko
wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten zu erfüllen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr waren im Unternehmen
durchschnittlich 14 Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Leipzig, den 14.06.2024
Kai Barthel und Tilo Woggon
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2024
festgestellt.
|