Profi
Verwaltung GmbH
Reinsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
205,00 |
236,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
204,00 |
235,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
4.802,14 |
7.951,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.657,99 |
6.242,58 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.144,15 |
1.708,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.738,39 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
9.745,53 |
20.969,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
8.335,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.000,00 |
4.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
20.239,33 |
28.435,67 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.281,35 |
-7.206,53 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.738,39 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
67,00 |
977,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.678,53 |
11.656,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.678,53 |
11.656,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
9.745,53 |
20.969,38 |
Anhang zum
31.12.2010
Profi Verwaltung GmbH
Mietverwaltung
Hauptstraße 65
08141 Reinsdorf / OT Vielau
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Profi Verwaltung GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 HGB wurde bei der
Darstellung des Anhangs teilweise Gebrauch gemacht.
Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr auf Grund der
Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
ergeben sich in der Bilanz bei folgender Position:
Eigenkapital. Insofern besteht nur eine eingeschränkte
Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Forderungen sind grundsätzlich zum
Nennbetrag angesetzt, Wertberichtigungen waren nicht
vorzunehmen.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf- und Abzinsungen auf den Barwert zum
Bilanzstichtag wurden nicht vorgenommen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Angaben zur Bilanz
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer: Manuela
Kawlowski, Kauffrau
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne
besteht aufgrund der positiven Fortführungsprognose
allerdings nicht.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die
Gesellschaft durch Frau Manuela Kawlowski vertreten.
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und ist von der
Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Chemnitz, den 30.06.2011
Profi Verwaltung GmbH
-Geschäftsführung-
Manuela Kawlowski
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 476,57 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 33,55 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 418,96 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2011 festgestellt.
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