Master Data

Registry
Register court Darmstadt HRB 33528
Registered
4/17/2002
Industry
Rental and leasing of motor vehicles with a maximum weight not exceeding 3,5 tons by car sharingRental and leasing of motor vehicles with a maximum weight of more than 3,5 tonsCourier service activities
Purpose
Ist die Durchführung von Kurier- und Transportfahrten und mit Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) bis zu 3,5 t.

History

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Management

NameRole
Vaylog Korkmaz
since 7/24/2006
Managing Director

Financial Report

Korkmaz GmbH

Groß-Zimmern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ zum 31. Dezember 2011

Korkmaz GmbH Kurier- und Transportfahrten

AKTIVA

EUR

EUR

A.

Anlagevermögen

I.

Sachanlagen

1.

andere Anlagen, Betriebs- undGeschäftsausstattung

878.143,00

B.

Umlaufvermögen

I.

Forderungen und sonstigeVermögensgegenstände

1.

Forderungen aus Lieferungenund Leistungen

222.541,80

2.

sonstige Vermögensgegenstände

                82.295,13

304.836,93

-

davon mit einer Restlaufzeitvon mehr als einem JahrEUR 7.050,00

II.

Kassenbestand, Bundesbank-guthaben, Guthaben beiKreditinstituten und Schecks

72.021,11

C.

Rechnungsabgrenzungsposten

29.596,99

1.284.598,03

PASSIVA

EUR

EUR

A.

Eigenkapital

I.

Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II.

Gewinnvortrag

382.636,85

III.

Jahresfehlbetrag

148.693,69-

B.

Rückstellungen

1.

sonstige Rückstellungen

26.560,00

C.

Verbindlichkeiten

1.

Verbindlichkeiten gegenüberKreditinstituten

755.188,64

-

davon mit einer Restlaufzeitbis zu einem JahrEUR 498.329,76

2.

Verbindlichkeiten ausLieferungen und Leistungen

42.102,17

-

davon mit einer Restlaufzeitbis zu einem JahrEUR 42.102,17

3.

sonstige Verbindlichkeiten

201.804,06

999.094,87

-

davon gegenüberGesellschaftern EUR 81.512,46

-

davon aus SteuernEUR 56.996,54

-

davon im Rahmen dersozialen SicherheitEUR 717,59

-

davon mit einer Restlaufzeitbis zu einem JahrEUR 201.804,06

1.284.598,03

Anhang zum Geschäftsjahr 2011

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.   Bilanzierungsmethoden

II.  Bewertungsmethoden

C. Sonstige Angaben

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1)    Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2)    In der Bilanz und in der G.u.V. ist wegen des Übergangs der Buchhaltung Lexware / Datev der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres nicht angegeben worden.

3)    Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4)    Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5)    Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6)    Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7)    Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8)    Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht  notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B.     Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.       Bilanzierungsmethoden

1)    Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände , Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2)    Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3)    Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4)    Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

II.      Bewertungsmethoden

         A. Allgemeines

1)    Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen  Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

2)    Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3)    Bei der Bewertung wird  von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus-

gegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4)    Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5)    Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6)  Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind bei- behalten worden.

 B. Anlagevermögen

1)    Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von den voraussichtlichen Nutzungsverhältnissen ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch der degressiven Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 10% und 33 1/3 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände mit einem Einzelwert bis zu 150,00 Euro werden sofort in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit einem Einzelwert von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro werden im Rahmen der GWG-Poolabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG mit 20 % der Anschaffungskosten abgeschrieben

C. Umlaufvermögen

1)   Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berück - sichtigt.

 D. Eigenkapital

1)    Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

      E. Rückstellungen

1)    Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

F. Verbindlichkeiten

1)     Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

G. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

      Geschäftsführer im Berichtsjahr ist Herr Vaylog Korkmaz.

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