Mino
Automation GmbH
Fulda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.632,91 |
65.825,91 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.122,00 |
13.390,00 |
| II.
Sachanlagen |
58.468,00 |
52.393,00 |
| III.
Finanzanlagen |
42,91 |
42,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.463.918,71 |
6.838.951,34 |
| I.
Vorräte |
2.353.690,46 |
3.756.047,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.906.899,27 |
3.019.078,24 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
653,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.203.328,98 |
63.825,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.763,93 |
8.340,18 |
| Aktiva |
13.544.315,55 |
6.913.117,43 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.681.491,92 |
2.207.551,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.157.551,35 |
509.373,48 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.473.940,57 |
1.648.177,87 |
| B.
Rückstellungen |
950.705,37 |
614.262,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.912.118,26 |
4.091.303,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
7.824.693,78 |
4.004.422,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
87.424,48 |
86.880,87 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
88.883,75 |
86.925,66 |
| Passiva |
13.544.315,55 |
6.913.117,43 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1
a HGB)
Die Mino Automation GmbH hat Ihren Sitz in Fulda. Sie
ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Fulda unter HRB 6560
eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Mino Automation GmbH, Fulda,
wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264
ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jah resabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im An hang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Ver lustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Gesell schaft.
III. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände (u. a.
Software) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterliegen, nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear vorgenommen.
Selbständig nutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die der Abnutzung unterliegen, wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen.
Vermögensgegenstände deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten EUR 800,00 übersteigen werden
planmäßig über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bei den
Finanzanlagen wurden die Beteiligungen zu den
Anschaffungskosten angesetzt.
Die
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten bilanziert.
Flüssige Mittel wurden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Die Aufwendungen
wurden aktiviert und über die
Laufzeit der zugrunde liegenden
Verträge linear aufgeteilt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, bis zum Bilanzstichtag
noch nicht veranlagten Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
wurden in der Höhe gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 Satz 1
HGB)
Bilanzposten
|
Betrag
TEUR
|
Davon gegenüber
Gesellschaftern
TEUR
|
Sonstige Forderungen
|
215
|
0
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.032
|
89
|
2.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Hierzu verweisen wir auf IV. 2.
Mitzugehörigkeitsvermerke.
3.
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt TEuro 87.
4.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB)
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
ab 2023
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Verpflichtungen aus
längerfristigen Miet- und Leasingverträgen
|
75
|
49
|
86
|
V. Sonstige Pflichtangaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 8 HGB)
Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt
Angestellt Vollzeit 7
Angestellt Teilzeit 0
Fulda, den 29. März 2024
(Andreas Rudolph)
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2024
festgestellt.
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