Master Data

Registry
Register court Duisburg HRB 21366
Registered
6/12/2009
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight not exceeding 3,5 tonsRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight of more than 3,5 tons
Purpose
ein Autohaus und ein KFZ-Meisterbetrieb, der Autohandel für Neu- und Gebrauchtwagen, Wartung und Reparatur von Fahrzeugen nach Herstellervorgaben mit allen zugehörigen Dienstleistungen, Handel mit Autoersatzteilen in Erstausrüsterqualität und Zubehör.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Waldemar Frank
since 6/12/2009
Managing Director
Michael Wegner
since 6/12/2009
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Duisburg
€12,500
50.00%
Duisburg
€12,500
50.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Winete GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 234.581,00 250.243,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 234.579,00 250.241,00
B. Umlaufvermögen 451.121,21 352.551,51
I. Vorräte 246.606,08 156.311,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 128.342,79 126.166,43
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 6.779,77
davon gegen Gesellschafter 51.943,00 61.329,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 76.172,34 70.073,20
Aktiva 685.702,21 602.794,51

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 450.880,39 400.293,73
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 375.293,73 284.522,49
III. Jahresüberschuss 50.586,66 90.771,24
B. Rückstellungen 8.598,00 8.548,00
C. Verbindlichkeiten 226.223,82 193.952,78
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 81.901,22 66.306,84
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 144.322,60 127.645,94
Passiva 685.702,21 602.794,51

Anhang

Bearbeitungshinweis:

(Version 11.20)
Die Dokumentvorlage wurde zur aktuellen Version angepasst. Die Details der Änderungen entnehmen Sie dem verlinkten Info-Datenbank Dok.-Nr. 1015880.

Diese Dokumentvorlage enthält die vollumfänglichen Anforderungen nach dem BilRUG, welches für Geschäftsjahre mit Wirtschaftsjahresbeginn nach dem 31.12.2015 anzuwenden ist.

Für Dokumente mit Wirtschaftsjahr bis einschließlich 2015 verwenden Sie bitte die Anhangsvorlage "Anhang (vor BilRUG)".

(Der Bearbeitungshinweis kann über den Bedingungsassistenten inaktiv gesetzt werden.)

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Im Falle einer erstmaligen Anwendung der neuen Schwellenwerte zur Einstufung der Größenklassen gemäß Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sind zusätzliche Angaben zu machen. Diese sind in den beiden nachfolgenden Texten anzugeben.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Winete GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Duisburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Duisburg
Register-Nr.: 21366

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

-  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

-  Ausleihungen zum Nennwert

-  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.
Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen.

Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.

Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.

Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt  26.056,56 EUR (Vorjahr: 37.447,12 EUR).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR.

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Gemäß § 268 HGB sind die Beträge der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und größer einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.
Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen.

Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.

Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 81.901,22 EUR (Vorjahr: 66.306,84 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 144.322,60 EUR (Vorjahr: 127.645,94 EUR).

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 0,00 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben betreffend der Altersversorgung aufzuführen:

Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben betreffend verbundener Unternehmen aufzuführen:

Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben betreffend assoziierter Unternehmen aufzuführen:

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,00 EUR vorgenommen.

Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Bei den Erträgen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um:

Bei den Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung handelt es sich in Betrag und Art im Einzelnen um:

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 10,0.

Unterschrift der Geschäftsführung

Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der vollständigen oder teilweisen Offenlegung des Jahresab­schlusses die Abschlüsse so wiederzugeben sind, dass sie den für ihre Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entsprechen.
Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle persönlich haftenden Gesellschafter) und das Unterschriftsdatum angegeben werden müssen.
Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an den Bundesanzeiger können die erforderlichen handschriftlichen Unterschriften durch die maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt werden, z.B. gez. Markus Mustermann.



Duisburg, den 05.12.2024
Michael Wegner
Ort, Datum
Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024 festgestellt.

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