VNS Handels-GmbH
Master Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Matthias Henze since 5/12/2004 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Matthias Henze | 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
VNS Handels-GmbHRietbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind die "Davon-Vermerke" der entsprechenden Posten im Anhang ausgewiesen. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die einzelnen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, die im Jahre 2010 angeschafft wurden und die einer selbständigen Nutzung fähig sind sowie im Einzelnen 410,00 Euro nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt. Für Wirtschaftsgüter, die im Jahre 2008 und 2009 angeschafft wurden und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150,00 Euro, aber nicht 1.000,00 Euro übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Kredit- und Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Ausgenommen hiervon ist das Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 4 KStG. Gemäß § 37 Abs. 5 KStG hat die Gesellschaft innerhalb des Zeitraums von 2008 bis 2017 einen Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen jeweils zum 30. September. Der Anspruch wurde mit dem abgezinsten Barwert aktiviert. Bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um Aufwand nach dem Bilanzstichtag. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die Ansprüche aus dem Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 Abs. 4 KStG werden in der Bilanz mit ihrem Barwert in Höhe von 2.105,66 Euro (Vorjahr: 2 TEuro) ausgewiesen. Diese Ansprüche entstehen rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschaftern in Höhe von 1.180,00 Euro (Vorjahr: 0 TEuro) enthalten. In der Kapitalrücklage sind nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Barzuzahlungen des Gesellschafters eingestellt, die im Rahmen der Gründung ohne Gewährung von Vorzügen der VNS Handels-GmbH erbracht wurden. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen nicht mehr als ein Jahr. IV. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der VNS Handels-GmbH durch ihren Geschäftsführer: - Herrn Matthias Henze, Journalist, Rietberg Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Rietberg, 15. November 2011 gez. Matthias Henze, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2011 festgestellt. |
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