NAU
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.740,00 |
22.048,00 |
| I.
Sachanlagen |
28.740,00 |
22.048,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
684.842,89 |
288.621,20 |
| I.
Vorräte |
324.060,00 |
211.955,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
355.008,02 |
14.064,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.959,92 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
1.974,72 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.774,87 |
62.602,12 |
| Aktiva |
713.582,89 |
310.669,20 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
107.339,95 |
21.766,72 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.233,28 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
85.573,23 |
-3.233,28 |
| B.
Rückstellungen |
46.862,36 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
559.380,58 |
286.402,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
282.380,58 |
251.402,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
277.000,00 |
35.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
203.611,04 |
8.816,49 |
| Passiva |
713.582,89 |
310.669,20 |
Anhang
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung erfolgte, wie in Vorjahren, nach
§ 266 HGB.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht
entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden gemäß
EStG § 6 Abs. 2 im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Vorräte
2. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken, soweit vorhanden, wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
I. Aktivposten
Die Forderungen an Gesellschafter, soweit vorhanden,
werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesen.
II. Eigenkapital und Sonderposten mit
Rücklagenanteil
Das Stammkapital wird in voller Höhe von 25.000
Euro ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag des Berichtsjahres
wird vorgetragen.
III. Rückstellungen
Die Rückstellungsbeträge betreffen auf
Grundlage des Abschlusses errechnete Rückstellungen
für Jahresabschlusskosten.
IV. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Abschlussstichtag in Höhe von 202.361,04
Euro.
V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dario Durazzo Geschäftsführer
gez. Tillmann Stoeck Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2024
festgestellt.
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