Herbert Petzel GmbHLiquidated

40764 Langenfeld (Rheinland), DEU

Master Data

Registry
Register court Düsseldorf HRB 45148
Registered
11/26/1980
Industry
Activities of holding companiesManufacture of ceramic tiles and flagsManufacture of ceramic household and ornamental articles
Purpose
Das Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaiken jeglicher Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Herbert Petzel
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Herbert Petzel
DEM 50,000
100.00%

Financial Report

Herbert Petzel GmbH.

Langenfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr TEuro
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
II. Sachanlagen 1 3
III. Finanzanlagen 511,29 1
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 500 19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13827 595
III. Wertpapiere    
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3195,23 2
C. Rechnungsabgrenzungsposten    
Summe Aktiva 18034,52 620

PASSIVA

   
  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr TEuro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25564,59 26
II. Kapitalrücklage    
III. Gewinnrücklagen    
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -37570,41 473
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag    
B. Rückstellungen 15000 44
C. Verbindlichkeiten 15040,34 77
D. Rechnungsabgrenzungsposten    
Summe Passiva 18034,52 620

Anhang

Wir machen gemäß §§ 284 ff. HGB die folgenden Angaben im Anhang:

I. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 242 ff., 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Gemäß den Größenvorschriften des § 267 HGB gilt die Gesellschaft als sogenannte "Kleine Kapitalgesellschaft".

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet worden.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch die tatsächlichen Gegebenheiten nicht entgegen.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 150,00 werden im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Solche mit einem Wert über € 150,00 bis zu € 1.000,00 werden zu einem Sammelposten zusammengefaßt und über fünf Jahre linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Notwendige Abwertungen aufgrund des Niederstwertprinzips werden vorgenommen.

Unfertige Erzeugnisse werden entsprechend ihrem Fertigungsgrad und unter Beachtung des Niederstwertprinzip bewertet.

Alle Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet.

Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Wertberichtigungen berücksichtigt.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. Geschäftsführung

- Else Petzel, Langenfeld

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