Deelux Labortechnik GmbH
Hinter der Bahn 2, 21376 Gödenstorf, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jürgen Deepe since 11/16/2005 | Managing Director |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Deelux Labortechnik GmbHGödenstorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhang zum Jahresabschluss1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Bilanzierungsmethoden a. lm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. b. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. c. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. d. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. e. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. 2.2. Bewertungsmethoden a. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. b. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. c. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. d. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. e. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. f. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 1.000,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. g. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden nicht durchgeführt. Das allgemein Kreditrisiko wurde nicht durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. h. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. i. Es wurden weder in der Vergangenheit noch im betrachteten Geschäftsjahr Pensionsrückstellung entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG gebildet. j. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. k. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 2.3. Angaben zu Bilanzposten a. Verbindlichkeitsspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Blatt 17 Dritter ist nicht bestellt. Die langfristige Verbindlichkeiten (Darlehen) sind in Bilanz gesondert ausgewiesen. b. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, lll GmbHG (1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschaftern keine Darlehensforderungen ausgewiesen. Es besteht eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber J. Deepe mit dem Stand per 30.06.2023 18.797,22 Euro und 42.149,13 Euro. (2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. (3) Die Verzinsung erfolgte im dem laufenden Wirtschaftsjahr nicht. c. Sonderposten mit Rücklageanteil Ein Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen. d. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. 2.4. Angaben zu G.u.V.-Posten a. Steuerliche Sonderabschreibungen lm Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EstG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen. b. Abschreibungen auf den Firmenwert Der Firmenwert nach § 255 Abs. 4 HGB wurde nicht abgeschrieben, da dieser nicht käuflich erworben wurde. Die planmäßige Abschreibung entsprechend den steuerlichen Regelungen nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG erfolgte daher nicht. c. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil ln den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs.3 EStG) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Keine Aufwendungen aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 i.V.m. § 7 g Abs. 3 EstG). d. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen lm Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. Rechtliche Verhältnisse 1. Die Firma Deelux Labortechnik GmbH wurde im Jahre 1994 gegründet. Das erste Wirtschaftsjahr begann am 01.07.1994 und endete am 30.06.1995. Der Gesellschaftsvertrag ist vom 27.06.1994. Die Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Lüneburg erfolgte unter der Nr. 110471. 2. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. 3. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist abweichend vom Kalenderjahr vom 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni eines darauffolgenden Jahres gewählt worden. 4. Sitz des Unternehmens ist D-21376 Gödenstorf. 5. Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von medizinischen Analysegeräten und zugehöriger Verbrauchmaterialien. 6. Das Stammkapital beträgt EUR 75.000,00; die Stammeinlagen sind voll erbracht. 7. Alleiniger Gesellschafter ist Herr Jürgen Deepe mit einer Stammeinlage in Höhe des Stammkapitals des Unternehmens. 8. Als Geschäftsführer weist das Handelsregister aus: Herr Jürgen Deepe, Hinter der Bahn 6, 21376 Gödenstorf einzelvertretungsberechtigt und von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. Steuerliche Verhältnisse Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Winsen I Luhe unter der Steuernummer 50 200 04258 sowie beim Steueramt der Gemeinde Salzhausen unter dem Aktenzeichen 06-0998000630-01 steuerlich geführt. Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung. Die Umsatzsteuerberechnung erfolgt gemäß § 16 Abs. 1 UStG nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung). Das Unternehmen ist gem. § 1 KöStG unbeschränkt steuerpflichtig. Das Unternehmen unterliegt gemäß § 2 GewStG der Gewerbesteuerpflicht. Eine Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages war nicht durchzuführen, da neben dem Sitz des Unternehmens keine weiteren Betriebsstätten in anderen Gemeinden unterhalten werden. Angaben zum Rechnungswesen Für das Unternehmen besteht nach § 238 Abs 1 BGB Buchführungspflicht. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte im Geschäftsjahr nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die Buchführung selbst wird mittels einer EDV-Anlage unter Einsatz des Programm-Pakets GS-FIBU des Herstellers Gandtke & Schubert GbR vom Auftraggeber selbstständig erstellt. Das Standardprogramm Finanzbuchführung wird dabei als Erfassungs- und Verarbeitungsprogramm im Bildschirmdialogverkehr eingesetzt. Neben den Sachkonten werden Personenkonten für Gläubiger und Schuldner eingesetzt. Das Unternehmen fertigt auch die Grundlagen der Buchführung, insbesondere Belege und Grundbücher selbst an. Die zur Erstellung der Buchführung erforderlichen Unterlagen werden durch den Auftraggeber selbstständig kontiert und verarbeitet. Als Grundlage der Kontierung verwendet der Auftraggeber im Berichtsjahr den DATEV-Kontenrahmen SKR 03. Dieser gewährleistet eine übersichtliche Ordnung des Buchführungsstoffes und entspricht den betrieblichen Erfordernissen. Alle Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Buchführung ist förmlich ordnungsgemäß und sachlich richtig. Die Belege werden übersichtlich und geordnet aufbewahrt. Angaben zum Jahresabschluss 1. Allgemeine Angaben Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen wurde zuletzt durch Einzelsystemprüfung der Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am 08.03.2006 bestätigt. Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Buchführung sowie der vorgelegten Unterlagen und der erteilten Auskünfte erstellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Steuerrechtes sowie ggf. ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet. 2. Bestandsnachweise i. Das Anlagevermögen wird in einer Anlagenbuchhaltung geführt. Der Bestand ist durch Bestandsverzeichnis nachgewiesen. ii. Die Vorräte wurden aus vorgelegten lnventurunterlagen übernommen, die auf einer körperlichen Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag basieren. iii. Die Leistungsforderungen und -Verbindlichkeiten sind durch Saldenlisten zum Bilanzstichtag bestätigt. ıv. Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten sind einzeln aufgezeichnet. v. Die Bestände an liquiden Mitteln sind durch das Kassenbuch bzw. durch Rechnungsabschlüsse der kontoführenden Bankinstitute zum Bilanzstichtag belegt. vi. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Rechnungsabschlüsse der Kreditinstitute nachgewiesen. 3. Bilanzierung Die Bilanz, als einheitliche Handels- und Steuerbilanz, ist unter Beachtung der Bilanzierungsvorschriften des HGB aufgestellt worden. Die angewandten Bilanzierungsmethoden ergeben sich im Einzelnen aus dem Anhang. 4. Bewertung Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 - 6 HGB) sind beachtet worden. Bemerkung zum Anhang Bei den Angaben zum Anhang wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §288 BGB weitgehend Gebrauch gemacht. lm Übrigen enthält der Anhang die von den §§ 288 und 285 HGB und von allen sonstigen Einzelbestimmungen im HGB bzw. GmbHG geforderten Angaben.
Gödenstorf, 06. September 2023 LageberichtDie Firma Deelux Labortechnik GmbH besteht nunmehr seit 01.07.1994. lm letzten Wirtschaftsjahr 2022/2023 war einen Umsatzrückgang zu verzeichnen. Der Umsatz ist um 70.641,09 EUR gesunken. Die halbfertigen Arbeiten sind zum 30.06.23 um 404,00 EUR weniger geworden. Es bestehen per 30.06.2023 die Lohnverbindlichkeiten in Höhe von 4.400,68 Euro. Die Zinsen für kurzfristige Kredite betragen 16,71 Euro. Die Zinsen für langfristige Kredite sind um 249,02 EUR gesunken. Die Werbung wurde nicht getätigt. lm Einzelnen wird auf den Jahresabschluss per 30.06.2023 verwiesen.
Gödenstorf, 06. September 2023 gez. Jürgen Deepe Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.09.2023 festgestellt. |
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