Master Data

Registry
Register court Chemnitz HRB 17190
Registered
10/6/1999
Industry
Manufacture of builders’ ware of plasticManufacture of builders’ ware of plasticManufacture of doors and windows of metal
Purpose
Beratung, Projektierung, Herstellung, Vertrieb und Montage von Türen, Fenstern, Wintergärten, Balkonanlagen, Fassaden, Foyers u.a. Bauelementen aus Kunststoff bzw. Aluminiumprofilen und -systemen; Beratung von Vereinen im Bereich Sportmanagement

History

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Management

NameRole
Katrin Stopp
since 11/1/2012
Procura
Jens Stopp
since 9/11/2003
Managing Director

Financial Report

Alu Stopp GmbH

Schneeberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Alu Stopp GmbH,

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen 28.500,00
0,00 28.500,00
B. Umlaufvermögen
I. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 23.961,21 6.340,31
II. Wertpapiere 1.230,87 1.228,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 3.131,43 4.365,85
28.323,51 11.935,13
C. Aktive RAP 859,00 2.159,00
Summe Aktiva 29.182,51 42.594,13

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 3.522,58 1.348,31
III. Jahresfehlbetrag -17.748,52 2.174,27
Summe Eigenkapital 11.338,65 29.087,17
B. Rückstellungen 4.386,02 2.899,79
C. Verbindlichkeiten 13.457,84 10.607,17
Summe Passiva 29.182,51 42.594,13

Alu Stopp GmbH, 08289 Schneeberg

ANHANG

für das Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. §267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetztes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren

Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung des Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanz-

stichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungs-

betrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kosten-steigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine

Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen entsprechen der voraussichtlichen Inanspruchnahme.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angaben zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr                                          3.513,87 €

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren                                         0,00 €

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten                                                                                       0,00 €

E. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Die Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht.

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer:  Herr Jens Stopp

                                                    Schneeberg, den 17.10.2011

                                                               Alu Stopp GmbH

                                                                 ……………………….

                                                                Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 17.10.2011 festgestellt.

 

, den 19.12.2011

Alu Stopp GmbH

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