CIS Computer GmbHLiquidated

Master Data

Registry
Register court Münster HRB 3545
Registered
3/7/1991
Industry
Manufacture of computers and peripheral equipmentWholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareComputer consultancy activities
Purpose
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Computern, deren An- und Verkauf, die Datenerfassung, Datenverarbeitung und Programmierung.

History

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Management

NameRole
Berthold Allhoff
since 11/24/2003
Liquidator

Financial Report

CIS Computer GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlage

14.680,66

14.680,66

B. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

C. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

16.555,82

15.859,82

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

31.236,48

30.540,48



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

7.897,52

7.897,52

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-5.491,63

-6.187,63

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

696,00

696,00

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

2.570,00

2.570,00

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

31.236,48

30.540,48

ANHANG zur Offenlegung

Die Gesellschaft befindet sich seit dem 01.01.1998 in Liquidation.

Die weitere Firmierung der Gesellschaft erfolgt unter: CIS Computer GmbH in Liquidation.

Bei Eingabe des Jahresabschlusses über das Internet ist diese Firmierung über der Bilanz leider nicht möglich, da das vom Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Bonn im Auftrage des Bundesamtes für Justiz erstellte Software-Tool die Möglichkeit der Angabe des Zusatzes "in Liquidation" über der Bilanz nicht zuläßt.

Für die unrichtige Namensangabe der Gesellschaft über der Bilanz kann daher meines Erachtens nicht die Gesellschaft sondern allenfalls das Bundesamt für Justiz zur Verantwortung gezogen werden.

Der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit gemäß § 265 Abs. 1 HGB wurde im Geschäftsjahr beachtet.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da nicht mindestens zwei der dort aufgeführten Größenmerkmale am Bilanzstichtag überschritten wurden.

Die vergleichsweise Gegenüberstellung mit den Vorjahreszahlen entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist im Geschäftsjahr erfolgt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz sowie des GmbHG beachtet worden.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bilanziert.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Zahlungsbetrag angesetzt.

 

 

gezeichnet: Berthold Allhoff

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