SYNNOVA
Agentur für Marketing und Werbung GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
106.924,00 |
118.617,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
44,00 |
| II.
Sachanlagen |
106.921,50 |
118.573,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
286.833,23 |
614.296,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
137.169,63 |
374.592,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.313,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
149.663,60 |
239.703,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.310,88 |
1.375,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
396.068,11 |
734.289,10 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
341.083,06 |
402.400,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
376.835,94 |
347.478,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
61.317,47 |
-29.357,11 |
| B.
Rückstellungen |
19.673,00 |
120.096,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.312,05 |
211.791,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
35.312,05 |
211.791,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
396.068,11 |
734.289,10 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Synnova Agentur für
Marketing und Werbung GmbH, Frankfurt am Main, zum
31.12.2016 wurde in Übereinstimmung mit den
Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
wurden die gesetzlichen Gliederungsschemata der
§§ 266 bzw. 275 HGB angewandt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft unterliegt für das
Geschäftsjahr 2016 den
Aufstellungsgrundsätzen für
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB. Gemessen an den für
Kapitalgesellschaften geltenden
Größenumschreibungen des § 267
Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine
Gesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 276 HGB wurde kein Gebrauch
gemacht. Hingegen wurde die Erleichterung gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschl. der
Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und
Methoden angewandt:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Anwendung
der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem
Einzelanschaffungswert bis zu 410,00 Euro wurden,
falls vorhanden, im Zugangsjahr als Aufwand erfasst.
Die Finanzanlagen wurden, soweit vorhanden, zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
zum Nennwert angesetzt, der um Einzel- oder
Pauschalwertberichtigungen zur Deckung des
voraussichtlichen Ausfallrisikos vermindert worden ist.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet. Sie entsprechen dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu
erwartenden Erfüllungsbetrag. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
a) Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlichst eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen
gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von
67,53 Euro.
b) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben sämtlichst eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind hierin nicht enthalten.
4. Sonstige Pflichtangaben
a) Angaben über die Mitglieder der
Unternehmungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführerin Frau Irene Green, Grafikerin,
geführt.
b) Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt folgende
Ergebnisverwendung:
Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2016
i.H.v. 61.317,47 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Frankfurt, den 04. September 2017
gez. Irene Green
- Geschäftsführerin -
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 67,53 EUR.
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 66,86 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2017 festgestellt.
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