Connectivity-Consulting GmbHLiquidated

65623 Hahnstätten, DEU

Master Data

Registry
Register court Montabaur HRB 21910
Previous
Connectivity-Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Registered
12/3/2009
Industry
Computer consultancy activitiesConsulting architectural activities in building constructionOther information technology and computer service activities
Purpose
Gegenstand des Unternehmens sind Beratungsdienstleistungen im IT und TK Bereich, sowie Elektroarbeiten und der Handel mit IT und TK Hardware.

History

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Management

NameRole
Christof Ernst
since 12/3/2009
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Andrea Gapp
Auf der Höhe 16, 65623 Hahnstätten
€25,000
100.00%

Financial Report

Connectivity-Consulting GmbH (vormals: Connectivity-Consulting UG (haftungsbeschränkt))

Hahnstätten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14.857,00 0,00
I. Sachanlagen 14.857,00 0,00
B. Umlaufvermögen 32.097,22 6.644,80
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.138,71 5.391,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.958,51 1.253,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 125,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 47.079,22 6.644,80

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 18.633,87 99,71
I. gezeichnetes Kapital 1,00 1,00
II. Gewinnrücklagen 98,71 0,00
III. Jahresüberschuss 18.534,16 98,71
B. Rückstellungen 13.370,09 2.123,65
C. Verbindlichkeiten 15.075,26 4.421,44
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 15.075,26 4.421,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 47.079,22 6.644,80

Anhang




1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Connectivity Consulting UG wurde nach den Vorschriften des Handelgesetzbuches und des GmbHG erstellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen


2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zeitanteilig vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, wobei sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt wurden. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


4. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr i.H.v. 23.138,71 € (VJ: 5.391,17 €), davon Forderungen gegenüber einem Gesellschafter i.H.v. 1.002,18 € (VJ: 750,17 €).

Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.


5. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nicht bzw. waren für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung.


Geschäftsführer war im Jahr 2010:

Christof Ernst, Hahnstätten


Hahnstätten, den 11.01.2012



 ................................................................
                       Christof Ernst  


  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.002,18 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 750,17 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.01.2012 festgestellt.

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