AHEMA
Handelsgesellschaft mbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.988,20 |
34.952,75 |
| I.
Sachanlagen |
5,00 |
5,00 |
| II.
Finanzanlagen |
29.983,20 |
34.947,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.450,55 |
60.268,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.575,50 |
7.866,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.480,83 |
5.241,84 |
| II.
Wertpapiere |
26.828,36 |
49.255,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.046,69 |
3.146,39 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
123.071,75 |
103.847,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
190.510,50 |
199.069,01 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
129.412,55 |
117.523,57 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
19.223,79 |
11.888,98 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
123.071,75 |
103.847,96 |
| B.
Rückstellungen |
184.306,00 |
192.625,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.204,50 |
6.444,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.697,46 |
5.850,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
190.510,50 |
199.069,01 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der AHEMA GmbH ist nach den
Vorschriften der §§ 266 ff. und 275 ff. HGB
aufgestellt. Die Bewertung erfolgte nach gesetzlichen
Vorschriften sowie den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264 und 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1 und
266 ff. HGB) sowie nach den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) aufgestellt.
Zum 01.01.2011 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von Euro -
8.141,00 bilanziert.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von Euro 123.071,75
aus. Nach Ansicht der Geschäftsführung steht
diese Feststellung der Fortführung des Unternehmens
nicht engegen, da eine tatsächliche Überschuldung
nicht vorliegt.
Bilanzierung und Bewertung
Erworbene immaterielle Anlagewerte und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Bewertung der Wertpapiere des
Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu
niedrigeren Tagespreisen. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind mit dem Nennwert
ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von Euro 8.722,00. Von der Übergangsregelung
gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht.
Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also Euro
581,00 den Pensionsrückstellungen im Vorjahr und 14/15
Euro 8.141,00 im laufenden Jahr zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Der nicht
ausgewiesene Betrag der Pensionsrückstellung zum
31.12.2011 beträgt Euro 0,00.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Sonstige Pflichtangaben
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer: Helmut Astheimer
Mainz, den ...
Helmut Astheimer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2012 festgestellt.
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