Tiny Boon GmbH
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Martin Burgstaller since 1/17/2024 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
unique sense GmbH(vormals: "Print - Produkt GmbH")MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Für die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 326 HGB und anderen im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden. Im Jahresabschluß des Berichtsjahres wurden bezogen auf den Jahresabschluß des Vorjahres keine Abweichungen in den angewandten Bewertungs- und Darstellungsmethoden, den Abschreibungsmethoden, der Abschreibung auf Geringwertige Wirtschaftsgüter, der Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten, der Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Anlage- und Umlaufvermögen und der Entscheidung zwischen Gesamt- und Umsatzkostenverfahren vorgenommen. Soweit der Jahresabschluß Bestandteile von Bedeutung enthält, die dazu führen, daß bei Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird, werden diese in den nachfolgenden Erläuterungen zum Anhang dargestellt. Die Bewertung erfolgte beim Anlage- wie beim Umlaufvermögen nach dem going‑concern-Prinzip. Diese Bewertungsansätze sind, trotz der angesichts der Kapitalstruktur grundsätzlich entstehenden Bedenken, auf ausdrückliche Anweisung von seiten der Geschäftsleitung gewählt worden. Die Geschäftsleitung ist auf die grundsätzliche Problematik der Bewertung und die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen hingewiesen worden. Dies wird durch nachstehende Unterschrift bestätigt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundsätzlich wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses alle handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach dem Wortlaut der entsprechenden gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Unternehmensspezifische oder andere Gründe, die ein Abweichen hiervon erforderlich gemacht oder gerechtfertigt hätten, lagen nicht vor. Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die jeweiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, aktiviert. Soweit die Wirtschaftsgüter dem Unternehmen bereits im Vorjahr dienten, wurden die Vorjahreswerte unverändert übernommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten, jeweils unter Abzug von Einzelwertberichtigungen (im Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler Wertberichtigungen bewertet. Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt, Rückstellungen mit den Werten der bekannten oder wahrscheinlichen Verpflichtungen. Soweit aus steuerlichen Gründen Abzinsungen vorzunehmen waren, sind diese nicht in die Bilanzansätze eingegangen, sondern in einer Nebenrechnung zur Herleitung der Steuerbilanz erfaßt. Angaben zur Gliederung Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den §§ 266 und 275 HGB. Abweichungen vom gesetzlichen Gliederungsschema waren nicht erforderlich und wurden nicht vorgenommen. Die gem. §§ 266 und 275 HGB aufgeführten Positionen der Bilanz und der GuV sind dargestellt, wenn im Berichtsjahr oder im Vorjahr hierfür Werte anzusetzen waren. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden sinngemäß in Anspruch genommen. Erläuterungen zur Bilanz Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben bestanden i.H.v. € 94.276,80. Die latenten Steuern sind unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 33% ermittelt worden. Sonstige Angaben Zum Abschlußstichtag wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch - Herrn S. Jacobs, München Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht bestellt. Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden nach Darstellung durch die Geschäftsleitung zum Abschlußstichtag nicht.
S. Jacobs Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.09.2012 |
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