VENDORPLAN GmbHLiquidated

85055 Ingolstadt, DEU

Master Data

Registry
Register court Ingolstadt HRB 10562
Registered
9/13/2013
Industry
Wholesale of flat glassEngineering activities for technical building equipmentWholesale of flowers and plants
Purpose
Dienstleistungen zur Einkaufsoptimierung und Lieferantenmanagement

History

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Management

NameRole
Eduard Satzinger
since 4/6/2022
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
Eduard SatzingerCONEXT UG (haftungsbeschränkt)
50.00%
Dr. Philipp Walter GoldCONEXT UG (haftungsbeschränkt)
50.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

VENDORPLAN GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Umlaufvermögen 407.293,24 501.668,87
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 244.927,71 350.788,89
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 162.365,53 150.879,98
B. Rechnungsabgrenzungsposten 129,00 1.174,82
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 610.566,11 422.767,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.017.988,35 925.610,92

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 635.566,11 447.767,23
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 610.566,11 422.767,23
B. Rückstellungen 7.150,00 7.170,00
C. Verbindlichkeiten 1.010.838,35 918.440,92
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.017.988,35 925.610,92

Anhang


ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die VENDORPLAN GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nr. 97475 eingetragen.

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Für das Geschäftsjahr 2016 finden die Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erstmalig Anwendung.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Nr. 2, 266 und 275 HGB). Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter dem Posten "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen".

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

BILANZIERUNGSMETHODEN

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 Satz 1 HGB).

BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Aufgrund der Darlehenszusagen der alleinigen Gesellschafterin SOLCOM GmbH besteht eine positive Fortbestensprognose. Trotz bilanzieller Überschuldung kann daher von der Fortführung des Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden. Die im Geschäftsjahr 2016 ausgeübte operative Geschäftstätigkeit wurde zum 31.03.2017 eingestellt. Über eine Liquidation nach § 60 GmbHG wurde noch kein Beschluss gefasst. Der Unternehmensfortführungsprämisse stehen daher weder rechtliche noch tatsächliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nennwerten bilanziert.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

ANGABEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Antizipative Posten

Unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" werden Beträge ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Hierbei handelt es sich um Vorsteuern in Höhe von 11.014,39 EUR, welche erst in 2017 abziehbar sind.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt .

Der Verlustvortrag beträgt 447.767,23 EUR (VJ: 267.587,70 EUR).

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 2.263,57 EUR (VJ: 1.707,04 EUR).

Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 285 Nr. 9c HGB

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen ausschließlich gegenüber der Alleingesellschafterin SOLCOM GmbH, Reutlingen.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von 11,2 TEUR.

ANGABEN ZUR G.U.V.

SONSTIGE ANGABEN

Konzernzugehörigkeit

Unsere Gesellschaft ist ein Konzernunternehmen der SOLCOM Holding GmbH, mit Sitz in Reutlingen.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der SOLCOM Holding GmbH mit Sitz in Reutlingen, die den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.

Arbeitnehmer

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich ein Arbeitnehmer beschäftigt.

Reutlingen, 12. Juni 2017
  

gez. Martin Wessner Geschäftsführer
 
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2017 festgestellt.

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