BBK
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
783.869,00 |
791.926,00 |
| I.
Sachanlagen |
783.869,00 |
791.926,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.662,81 |
117.704,77 |
| I.
Vorräte |
8.800,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.862,81 |
117.704,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
36.000,00 |
49.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
23.200,00 |
14.500,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
6.284,00 |
| Aktiva |
908.531,81 |
915.914,77 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
236.710,47 |
248.961,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
211.000,00 |
223.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
710,47 |
961,09 |
| davon
Gewinnvortrag |
961,09 |
505,96 |
| B.
Rückstellungen |
9.432,00 |
27.259,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
662.389,34 |
639.693,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
112.389,34 |
89.693,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
550.000,00 |
550.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
54.653,00 |
35.864,59 |
| Passiva |
908.531,81 |
915.914,77 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu
beachten.
2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet.
3) Das Anlagevermögen und
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4) Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
5) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
6) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs.
1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.
4) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
5) Bezüglich der Vermerke zur
Restlaufzeit einzelner Bilanzpositionen ( sogenannter
"Davon-Vermerk" bei Forderungen und Verbindlichkeiten) wird
darauf hingewiesen, dass jeder einzelne in die jeweilige
Bilanzposition einfließende Vermögens- oder
Schuldposten (d.h. jedes einzelne Buchungskonto) mit seiner
individuell ihm zu Grunde liegenden Gesamtrestlaufzeit
eingeordnet wird. Eine zusätzliche Aufteilung (und
somit ein Ausweis) dieser jeweiligen Gesamtrestlaufzeit der
einzelnen Vermögens- oder Schuldposten (d.h. der
einzelnen Buchungskonten) in die unterschiedlichen
Restlaufzeitsegmente wurde (zwecks besserer
Übersichtlichkeit im Kontennachweis zur Bilanz) nicht
vorgenommen.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche
Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
5) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
6) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
7) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
8) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau Kerstin Buddenhagen, Hamburg, geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Hamburg, den 24.05.2024
Kerstin Buddenhagen
(Geschäftsführerin)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2024
festgestellt.
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