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Register court Münster HRB 10471
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Koschek Planung und Objekteinrichtung GmbH
Registered
2/16/1987
Industry
Activities of holding companiesAgents involved in the sale of furnitureConsulting architectural activities in landscape architecture
Purpose
Gegenstand des Unternehmens sind Planung von und Beratung für Objekteinrichtungen, Lieferung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen aller Art, Erbringung aller sonstigen Lieferungen und Leistungen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind, sowie der Betrieb einer Agentur für Kommunikation und Konzeptgestaltung und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

History

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Management

NameRole
Ralph Koschek
since 5/16/2006
Managing Director

Financial Report

artrium GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 88,00 862,00
I. Sachanlagen 88,00 862,00
B. Umlaufvermögen 87.860,37 75.819,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 87.386,12 74.047,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 474,25 1.772,74
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 30.231,30 41.131,12
Bilanzsumme, Summe Aktiva 118.179,67 117.813,05

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Verlustvortrag 66.731,12 54.690,80
III. Jahresüberschuss 10.899,82 -12.040,32
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 30.231,30 41.131,12
B. Rückstellungen 92.119,73 91.796,43
C. Verbindlichkeiten 26.059,94 26.016,62
Bilanzsumme, Summe Passiva 118.179,67 117.813,05

Anhang


 
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die artrium GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S.6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.
Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht vorgenommen (Art. 67 VIII S.2 EGHGB).

Der Jahresabschluss weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Gesellschaft ist jedoch nicht überschuldet, weil der Fehlbetrag durch einen qualifizierten Rangrücktritt gedeckt ist. Der Jahresabschluss konnte daher nach wie vor nach dem Prinzip der Unternehmensfortführung aufgestellt werden.

 

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen betreffen die noch nicht fällige Umsatzsteuer.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Anschaffungskosten sind mit historischen Werten angesetzt:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 84.256,57 (Vorjahr: € 72.895,03 ) enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von € 20.091,42 (€  18.151,24) innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

 

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr Ralph Koschek.

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.


Münster, den  21. Februar 2012                        

gez. Ralph Koschek

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.

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