NM Handelsgesellschaft mbH
Master Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Nidal Jajeh since 11/7/2002 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
NM Handelsgesellschaft mbHObertshausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangA. Vorbemerkungen Gemäß § 264 HGB legt die Gesellschaft den folgenden Anhang vor: Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung wurden in Übereinstimmung mit den §§ 242 bis 256 und §§ 264 bis 283 HGB aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen, d. h. obwohl eine kleine Kapitalgesellschaft vorliegt, wurden Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung nach den für mittelgroße Gesellschaften geltenden Normen erstellt. Die Bilanz wird gemäß § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- u. Verlustrechnung folgt dem gemäß § 275 Abs. 2 HGB vorgesehenen Gesamtkostenverfahren. B. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden I. Anlagevermögen 1. Das Anlagevermögen entwickelte sich im Berichtsjahr gemäß einer separaten, dem Anhang beigefügte Anlage, auf die hiermit verwiesen wird. Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungsminderungen bewertet. Zugänge bis zu einem Wert von € 150,00 wurden gem. § 6 (2) EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Zugänge über € 150,00 bis € 1.000,00 sind als Sammelposten gem. § 6 (3) aktiviert, der innerhalb von 5 Jahren gewinnmindernd aufgelöst wird. Diese steuerlichen Wertansätze und Abschreibungen wurden, soweit gesetzlich zulässig, im handelsrechtlichen Abschluss übernommen. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. 2. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen angesetzt. 3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalbeträgen bilanziert. 4. Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten vorausbezahlte, das neue Geschäftsjahr betreffende Aufwendungen. 5. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme. 6. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bilanziert. C. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Mietverträgen für die Geschäftsräume in Heusenstamm (Höhe €19.746,92). 2. Organe Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2013 ist Herr Nidal Jajeh. 3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Pflichten: Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Beschlussfassungen Die Gesellschafterversammlung hat am 30. September 2012 beschlossen, den Jahresüberschuss 2012 auf neue Rechnung vorzutragen. Dem Geschäftsführer wurde für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor: Der Jahresfehlbetrag lautet auf-6.543,36 einschließlich des zu berücksichtigenden Vortrags in Höhe von -17.292,88 ergibt sich ein Betrag von -23.836,24 der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung wird vorgetragen -23.836,24. Betriebsgröße In § 267 HGB ist geregelt, welche Größenkriterien für die unterschiedliche Einstufung der Kapitalgesellschaften gelten. Dabei sind je nach Einstufung in sogenannte "kleine", "mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften unterschiedlich ausgeprägte Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2 Arbeitnehmer - § 285 Nr. 7 HGB Die Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag erreichten € -4.679,14- § 329 Abs. 2 HGB. Die Bilanzsumme, gegebenenfalls nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages, betrug € 294.981,31. Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB vor. Die Ware wird ausschließlich von Syrien bezogen. Seit über zwei Jahren kann dort wegen des Bürgerkrieges nichts mehr produziert werden. |
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