Lindner
GmbH Freising
Freising
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
24.337,49 |
| B.
Anlagevermögen |
19.108,00 |
24.895,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
19.108,00 |
24.893,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
62.397,84 |
56.430,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.324,76 |
56.076,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.073,08 |
353,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
81.505,84 |
105.662,57 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.440,27 |
49.443,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.742,74 |
51.742,74 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-24.337,49 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
27.405,25 |
51.742,74 |
| II.
Verlustvortrag |
2.299,42 |
7.089,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.334,44 |
4.790,48 |
| B.
Rückstellungen |
2.100,00 |
5.032,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.965,57 |
51.187,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
51.965,57 |
51.187,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
81.505,84 |
105.662,57 |
Anhang
für den Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis 30. Juni
2011
A. ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM
JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag 0 Euro.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 50.175,06 EUR (im Vorjahr:
49.694,03 EUR).
C. SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Horst Walter, Herrn Dominic Walter und Herrn
Philipp Walter
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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