FSM-Importgesellschaft mbH
Willy-Brandt-Allee 66, 45891 Gelsenkirchen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Martin Anton Schierer since 12/12/2024 | Managing Director |
Frank Wierzyk since 5/15/2007 | Managing Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership structure and capital distribution
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
FSM-Importgesellschaft mbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 20241. Geschäftszweck Das Kerngeschäft der FSM-Importgesellschaft mbH, Gelsenkirchen (nachfolgend FSM), ist die Beschaffung von Waren aus dem asiatischen Raum, Osteuropa und der Türkei. Die Beschaffung erfolgt auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Die Kapitalausstattung der Gesellschaft ist aufgrund des geringen Abnahmerisikos ausreichend. Die Distribution der von FSM eingekauften Waren erfolgt über zwei externe Dienstleister, von denen einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist und mit der Abwicklung der Asien- und Türkeiwaren beauftragt ist, während ein weiterer zur Abwicklung der Warenströme aus Osteuropa in Polen sitzt. Den Logistik-Dienstleistern stehen zur Umsetzung des Geschäftes ausreichende Lagerkapazitäten zur Verfügung, die bei Bedarf über ausreichende Reserven verfügen. Die Ausbringung der Waren erfolgt jeweils über den Standort des Logistikdienstleisters bzw. über den FSM-eigenen Standort an die Abnehmer der FSM. Wichtigster Beschaffungsmarkt der FSM bleibt Asien und hier in erster Linie die Volksrepublik China. Trotz einer spürbaren Kaufzurückhaltung im Einzelhandel konnten die Mengen und Umsätze auf einem hohen Niveau gehalten werden. Der asiatische Markt ist nach wie vor der größte Produzent für Möbel, Gartenmöbel, Leuchten, Haushaltswaren und Einrichtungsgegenstände aller Art. Das Importgeschäft mit dem Nachbarland Polen entwickelt sich positiv. Für das kommende Geschäftsjahr sind Umsatzsteigerungen zu erwarten, da bereits in den letzten Monaten zahlreiche Neuheiten in den Kernwarengruppen Polster und Schlafen auf den Weg gebracht wurden. Diese Effekte sind bereits entsprechend in der Planung berücksichtigt. Die Distribution dieser Waren an die Abnehmer der FSM erfolgt über die im Herbst 2019 in Betrieb genommene moderne Logistik-Plattform in Kunowice (Polen). Der Fokus in unserem Beschaffungsmarkt Türkei liegt weiterhin auf dem Bereich der Elektrogroßgeräte, welche unter einer geschützten Eigenmarke eingeführt werden. Polstermöbel aus der Türkei gewinnen ebenfalls zunehmend Marktanteile und runden die Importe aus der Türkei ab. Die Abwicklung erfolgt hier nach dem Vorbild der Asien-Importe als Containergeschäft mit entsprechender Lagerhaltung und Distribution über das FSM-Importlager in Neuss. 2. Geschäftsentwicklung Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023/2024 konnten Umsatzerlöse in Höhe von T€ 79.140 erzielt werden. Der Vorjahresumsatz lag bei T€ 82.145. Der Rückgang gegenüber der ursprünglichen Prognose liegt im Wesentlichen darin begründet, dass die Abnehmer der FSM im Geschäftsjahr 2023/2024 aufgrund der allgemeinen Kaufzurückhaltung der Endkunden - geprägt sowohl durch den anhaltenden Ukraine-Krieg als auch den Krieg im Nahen Osten seit Oktober 2023 - geringere Volumina bei der FSM platziert hatten. Der Jahresfehlbetrag im Berichtsjahr beläuft sich auf T€ 210 (Vorjahr: Jahresüberschuss T€ 51). Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) verringerte sich auf 82,2 % (Vorjahr: 83,6 %). Die sonstigen betrieblichen Erträge von T€ 535 (Vorjahr: T€ 259) sind in erster Linie auf Erträge aus Entschädigungen und aus Wechselkursdifferenzen sowie auf periodenfremde Lieferantenabrechnungen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf T€ 13.969 (Vorjahr: T€ 13.038). 3. Vorratsmengen und Materialaufwendungen Das Vorratsvermögen zum Bilanzstichtag verringerte sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um T€ 9.784 auf T€ 4.323 (Vorjahr: T€ 14.107). Regelmäßige Anpassungen des Sortimentsumfangs, die gezielte Sicherstellung der Warenverfügbarkeit sowie die Optimierung und Aussteuerung des Vorratsvolumens führten zu diesem Ergebnis. 4. Finanzlage Das Finanzergebnis beläuft sich auf T€ -587 (Vorjahr: T€ -277). Zu dieser Entwicklung trugen im Wesentlichen die gestiegenen Zinssätze bei im Geschäftsjahr im Durchschnitt geringeren Verbindlichkeiten bei. 5. Büro in Hong Kong Um das Importvolumen aus dem asiatischen Raum weiter auszubauen und eng zu begleiten, wurde bereits Anfang 2008 eine Repräsentanz in Hongkong eingerichtet, die als Schnittstelle zwischen der FSM-Zentrale in Deutschland (Gelsenkirchen) und dem asiatischen Markt fungiert. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der dort tätigen Mitarbeiter entwickelt sich aufgrund weiter steigender gesetzlicher Anforderungen deutlich in Richtung Produktsicherheit und Qualitätscheck. 6. Risiken Durch eine kontinuierliche Überprüfung der offenen Forderungen im Rahmen des Mahnwesens werden Zahlungsverzögerungen ermittelt und bereinigt. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen sowie Forderungsausfälle und Liquiditätsrisiken werden derzeit nicht gesehen. Risiken aus der Beschaffung, Lagerung und Distribution der importierten Waren werden durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Eventuell auftretende Währungsrisiken werden unterjährig überwiegend durch Kurssicherungsgeschäfte abgesichert. Die Geschäftsentwicklung ist abhängig von der Entwicklung der Abnehmergesellschaften. Deren voraussichtliche Entwicklung wurde bei der Planung des neuen Geschäftsjahres entsprechend zu Grunde gelegt. Um die möglichen Risiken aus dem Import von Waren aus dem asiatischen Wirtschaftsraum zu minimieren, werden Produkte nach einem definierten Schema schon vor der Verschiffung auf mögliche Qualitätsmängel geprüft (QC). Diese Aufgabe wird ebenfalls durch das Büro in Hong Kong koordiniert und mit der notwendigen Unterstützung der einschlägigen Prüfhäuser, in erster Linie aber durch den TÜV Rheinland in Hong Kong / China, entsprechend wahrgenommen. Sicherheitstechnische und chemische (REACH) Prüfungen gemäß geltenden gesetzlichen Anforderungen werden mit abschließender Zertifizierung von namhaften Prüfhäusern (TÜV Rheinland, SGS) durchgeführt. Die Corona-Pandemie, der anhaltende Ukraine-Krieg und der zusätzliche Konflikt im Nahen Osten haben die Kundennachfrage negativ beeinflusst. Immer wieder auftretende Störungen in den Lieferketten, insbesondere bei Warentransporten über den Suez-Kanal, müssen auch weiterhin kritisch beobachtet werden. Wir haben frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um entsprechenden Risiken zu begegnen, und passen diese jeweils zeitnah an die aktuelle Entwicklung an. Die anhaltende Ukraine-Krise und die damit verbundenen Sanktionen gegen die Russische Föderation haben Auswirkungen auf die europäischen Volkswirtschaften und die Weltwirtschaft. Unser Unternehmen ist weder in der Ukraine noch in Russland oder Weißrussland direkt engagiert. Unsere indirekten Lieferbeziehungen sowie die zukünftigen Energiepreise werden jedoch durch diesen Konflikt mit Lieferengpässen und Kostensteigerungen beeinflusst. Weitere Entwicklungen und Folgen aus dem Konflikt lassen sich weiterhin schwer vorhersagen. Insgesamt lässt sich die zukünftige Entwicklung kaum vorhersagen. Daher muss die momentane Risikolage insgesamt als gleichbleibend schwierig eingestuft werden. 7. Ausblick Eine kontinuierliche Optimierung der Import-Sortimente ist auch für die kommenden Geschäftsjahre selbstverständlich. Dazu trägt auch zukünftig in erster Linie der Ausbau der Import-Sortimente aus den einschlägigen Beschaffungsmärkten, in erster Linie Asien, bei. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird seit Anfang 2024 eine optimierte Sourcing-Strategie in Fernost verfolgt. In diesem Zuge werden die bisherigen Tätigkeiten des von FSM betriebenen Hong Kong-Office auf einen externen Vertragspartner sukzessive übertragen. Das Beschaffungsland Türkei bleibt auch in den kommenden Jahren für die FSM attraktiv und bietet sehr interessante Ansätze insbesondere im Bereich der Elektrogroßgeräte und Polstermöbeln. Die Warenflüsse aus Osteuropa, in erster Linie Polen, sollen im Geschäftsjahr 2024/2025 auch vor dem Hintergrund der deutlich steigenden Anteile im Onlinegeschäft, weiter optimiert und auf das Zentrallager in Neuss konzentriert werden. Auch die bereits etablierten asiatischen Beschaffungsmärkte entwickeln sich auf hohem Niveau positiv und bieten vielfältige Möglichkeiten zum Ausbau der Importsortimente. Ein spürbar gestiegener Kostendruck, Sicherheitsanforderungen und Umweltauflagen stellen alle Importeure allerdings vor neue Herausforderungen, denen sich FSM mit seinen Partnern stellen wird. Das kommende Geschäftsjahr wird von einer spürbaren Kaufzurückhaltung, verbunden mit deutlichen Frequenzrückgängen im stationären Einzelhandel geprägt sein. Dennoch konnte zuletzt eine Reihe umsatz- und absatzstarker Sortimente, insbesondere im Möbelbereich, auf den Eigenimport umgestellt und es konnten entsprechende Ordern bei unseren Vorlieferanten platziert werden. Seit Geschäftsjahresbeginn 2024/2025 haben sich die Ausprägungen der Dienstleistungen und Tätigkeiten der FSM geändert. Gegenüber einer früheren Full-Service-Organisation agiert die FSM für ihren Hauptabnehmer primär als Inverkehrbringer und Logistikdienstleister bei der Organisation der Seefrachttransporte. Zusätzlich übernimmt die FSM die Steuerung des Dienstleisters für das Zentrallager in Neuss. Die Ukraine-Krise und die damit verbundenen Sanktionen gegen die Russische Föderation haben weiterhin Auswirkungen auf die europäischen Volkswirtschaften und die Weltwirtschaft. Im kommenden Geschäftsjahr ist mit einem Umsatz leicht unter Vorjahr bei einem ausgeglichenen Jahresergebnis zu rechnen, allerdings unter der Annahme, dass keine weiteren negativen Einflüsse aus den Krisengebieten Ukraine und Nahost-Konflikt oder aus der Verknappung und Verteuerung von Seefrachtkapazitäten auftreten. Die Auswirkungen auf die allgemeine Wirtschaftslage können eine Überarbeitung bestimmter Annahmen und Schätzungen erforderlich machen. Dies kann zu negativen Effekten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Die Geschäftsführung der FSM ist sich sicher, die Weichen für eine weiterhin positive Entwicklung des Importgeschäfts gestellt zu haben.
Gelsenkirchen, den 30. September 2024 FSM-Importgesellschaft mbH Die Geschäftsführung Bilanz zum 31. März 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023/2024 ist nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Bedingt durch die Integration der FSM-Importgesellschaft mbH in die Muttergesellschaft ROLLER GmbH & Co. KG wurden und werden einige Geschäftsprozesse angepasst, ersichtlich in den jeweiligen Bereichen. (1) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (1.1) Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer (entsprechend den steuerlichen AfA- Tabellen) linear abgeschrieben. (1.2) Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bewegliche und unbewegliche Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese beträgt für Bauten auf fremden Grundstücken 15 Jahre, für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend 6 bis 8 Jahre. Die geringwertigen Anlagegüter werden mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. (1.3) Vorräte Die Vorräte wurden per 31. März 2024 zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. (1.4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. (1.5) Rückstellungen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen betragen die Zinssätze für das Geschäftsjahr zwischen 1,13 % und 1,15 %. Auf die Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr wird verzichtet. (1.6) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. (1.7) Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten werden bei Einbuchung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs gemäß § 256a HGB am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen/-Verbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren/höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. (2) ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ (2.1) Anlagevermögen Die Entwicklung der Bruttobuchwerte und Abschreibungen der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist gesondert in der Anlage zum Anhang dargestellt. Durch die Integration bedingt wurden insbesondere die Mietereinbauten an die Muttergesellschaft ROLLER GmbH & Co. KG verkauft. (2.2) Vorräte Die vorhandenen Warenbestände wurden per Stichtag komplett an die Muttergesellschaft verkauft. Bilanziert sind die unterwegs befindlichen Waren. (2.3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen die Gesellschafterin betreffen in voller Höhe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. (2.4) Guthaben bei Kreditinstituten Der USD-Bestand wird zum Kurs gem. § 256 a HGB umgerechnet. (2.5) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften angemessen Rechnung. Sie ergeben sich hauptsächlich aus Gewährleistungsverpflichtungen und ausstehenden Rechnungen. (2.6) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr in vollem Umfang eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen durch Eigentumsvorbehalte gesichert. In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 1.029) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe T€ 1.340 (Vorjahr: T€ 229) enthalten. (2.7) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen überwiegend gegenüber einem externen Vermieter eines Lagergebäudes in Neuss.
(2.8) Derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag bestehen zwei Devisentermingeschäfte (USD-Terminkäufe) welche nicht zum beizulegenden Wert bewertet werden und nicht in eine Bewertungseinheit einbezogen werden. Diese Geschäfte haben zum 31. März 2024 einen Marktwert von T€ -76,5 sowie T€ -77,5 und in Summe T€ -154,0. Zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte wurde der aktuelle Devisenkassamittelkurs zum 31. März 2024 verwendet. (3) ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (Werte in T€) (3.1) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen mit der Gesellschafterin getätigt. (3.2) Sonstige betriebliche Erträge Erträge in Höhe von T€ 176 (Vorjahr: T€ 51) sind anderen Geschäftsjahren zuzurechnen und ergeben sich im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen und aus der Erstattung von Kompensationsgeschäften. Erträge aus der Währungsumrechnung sind in Höhe von T€ 265 (Vorjahr: T€ 71) entstanden. (3.3) Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufwendungen in Höhe von T€ 44 (Vorjahr: T€ 28) sind anderen Geschäftsjahren zuzurechnen und betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für nachlaufende Logistik- und QC-Kosten. Der Posten enthält Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 118 (Vorjahr: T€ 80). (3.4) Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen enthalten Aufwendungen an verbundene Unternehmen (Gesellschafter) in Höhe von T€ 584 (Vorjahr: T€ 275). Der Posten beinhaltet Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 2). (4) Sonstige Angaben (4.1) Arbeitnehmer Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft drei Mitarbeiter in Hong Kong, China, und zwei weitere Mitarbeiter in Konowice, Polen. Das Geschäftsmodell mit Polen wurden zum 31. März 2024 eingestellt und den Mitarbeitern wurde per 30. April 2024 gekündigt. (4.2) Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/2024 berechnete Gesamthonorar beträgt T€ 21 (Vorjahr: T€ 21) und entfällt wie im Vorjahr in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. (4.3) Geschäftsführung Andreas Bernd Mauz, Blieskastel, Kaufmann Frank Wierzyk, Herne, Kaufmann Erich Kühn, Bietigheim-Bissingen, Kaufmann (bis 31. Juli 2023) (4.4) Konzernzugehörigkeit Die FSM-Importgesellschaft mbH wird in den Konzernabschluss der ROLLER GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, einbezogen. Dieser wird im Unternehmensregister veröffentlicht. (4.5) Ereignisse nach dem Stichtag Ereignisse von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ergeben.
Gelsenkirchen, den 30. September 2024 FSM-Importgesellschaft mbH Die Geschäftsführung Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FSM -Importgesellschaft mbH, Gelsenkirchen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FSM-Importgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FSM-Importgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und M aßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer M ängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 30. September 2024 Deloitte
GmbH
Heiko Engelhardt, Wirtschaftsprüfer Jan-Christian Wilhelms, Wirtschaftsprüfer |
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