PEV
GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
563,00 |
1.088,00 |
| I.
Sachanlagen |
563,00 |
1.088,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
58.112,82 |
63.031,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.327,03 |
61.355,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
785,79 |
1.676,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
58.675,82 |
64.119,73 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.103,57 |
52.064,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
27.064,05 |
23.169,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.960,48 |
-3.894,29 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.700,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.372,25 |
10.354,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
58.675,82 |
64.119,73 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma PEV GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Normen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB).
Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) wurden
erstmalig angewendet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden
auf Grundlage des Wahlrechts gemäß Artikel 67
Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma PEV GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1 S. 1
HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war
gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 150,00 wurden, wie im
Vorjahr, sofort als Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 150,01bis Euro 410,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen wurden für die
voraussichtlichen und noch nicht veranlagten Gewerbesteuer-
und Körperschaftsteuerverpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter/den Gesellschaftern in
Höhe von Euro 5.301,12 (Vorjahr: TEuro 0,0).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen insgesamt Euro 0,00 (Vorjahr: TEuro
0,0).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 12.372,25
(Vorjahr: TEuro 10,3).
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Astrid Ute Weiss,
Geschäftsführerin
Pforzheim, im Dezember 2011
gez. Ute Astrid Weiss
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
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