Autohof Walter GmbHLiquidated

15890 Eisenhüttenstadt, DEU

Master Data

Registry
Register court Frankfurt/Oder HRB 3608
Registered
10/28/2005
Industry
Retail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight not exceeding 3,5 tonsManufacture of motorcyclesActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicles
Purpose
die Betreibung einer Kfz-typenoffenen Werkstatt

History

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Management

NameRole
Gerhard Walter
since 1/24/2019
Liquidator

Financial Report

Autohof Walter GmbH

Eisenhüttenstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 5.570,50 5.279,00
I. Sachanlagen 5.570,50 5.279,00
B. Umlaufvermögen 6.067,18 7.065,07
I. Vorräte 2.737,05 2.092,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.981,97 3.998,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 348,16 974,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 58,34 267,15
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 7.371,42 8.600,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 19.067,44 21.211,67

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 34.165,04 35.854,19
III. Jahresüberschuss 1.229,03 1.689,15
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 7.371,42 8.600,45
B. Rückstellungen 1.992,01 2.416,56
C. Verbindlichkeiten 17.075,43 18.795,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 19.067,44 21.211,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 2.981,97 0,00 3.998,15 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss, Steuererklärungen und Buchführung.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt:

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 17.075,43 9.939,54 0,00
  Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 18.795,11 9.026,62 0,00

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 7.135,89 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer / Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Walter, Gerhard Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Anteilsbesitz

Ein Anteilbesitz von mindestens 20 % an anderen Unternehmen besteht nicht.

Bildung von Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft hat keine Bewertungseinheit gebildet.

Ausschüttungssperre

Ein zur Ausschüttung gesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB besteht nicht.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Eisenhüttenstadt, den 24.07.2015

Gerhard Walter, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.7.2015.

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