Seebauer
GmbH
Altdorf b.
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
118.526,25 |
121.066,09 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
117.703,74 |
117.703,74 |
| B.
Umlaufvermögen |
361.830,10 |
317.573,56 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
40.500,09 |
52.626,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
258,79 |
535,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
480.615,14 |
439.175,09 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
158.514,84 |
157.956,98 |
| B.
Rückstellungen |
8.580,00 |
11.950,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
313.520,30 |
269.268,11 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
58.999,69 |
61.148,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
203.021,26 |
146.808,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
480.615,14 |
439.175,09 |
sonstige Berichtsbestandteile
der Firma Seebauer GmbH
I. Allgemeine Angaben
__________________
Der Gewinn wurde nach § 4 Abs. 1 (iVm § 5)
EStG durch Betriebsvermögensvergleich unter Beachtung
handels-/ und steuerrechtlicher
Buchführungsvorschriften nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (§§
238 ff. HGB, §§ 140 ff. AO) ermittelt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (handels- und
steuerrechtliche Buchführungsvorschriften).
- in unserem Büro durch elektronische
Datenverarbeitung
(DATEV).
Die Auswertung erfolgte im DATEV-Rechenzentrum.
Abweichende Handelsbilanzen wurden nicht erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen, ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und somit wurden die Erleichterungen
nach § 288/289 HGB in Anspruch genommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses enthält
gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden
Besonderheiten:
| • |
Die nach § 275 Abs. 2 HGB
bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde um die Zwischenergebnisposition
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit erweitert
|
| • |
Die Bilanz wurde gem. § 268
Abs. 1 HGB unter der vollständigen Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt.
|
Abweichende Gliederung des Jahresabschlusses zum
Vorjahr wurde nicht vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
| • |
Das Sachanlagevermögen ist
mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um planmäßig-nutzungsbedingte
Abschreibungen, angesetzt.
|
| • |
Bei der Bemessung der
Abschreibungssätze ist grundsätzlich die in
den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
|
| • |
Bei den Zugängen wurde die
Abschreibung monatlich, pro rata temporis verrechnet.
|
| • |
Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt stets,
sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen
führt.
|
| • |
Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter i.S. § 6 Abs. 2 EStG
(Anschaffungswert bis € 150,00 einschl.) wurden
im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
|
| • |
Wirtschaftsgüter von €
150,00 bis € 1.000,00 wurden in den Sammelposten
aufgenommen und auf die gesetzliche Nutzungsdauer von
5 Jahren aufgeteilt.
|
| • |
Finanzanlagen wurden mit dem
Nennwert bzw. mit den historischen Anschaffungskosten
angesetzt.
|
| • |
Die Vorräte sind
grundsätzlich mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern sich aufgrund
der Lagerdauer Rückschlüsse auf die
Marktgängigkeit ergaben, wurden diese Artikel
mit niederem Teilwert angesetzt. Eine mengen- und
wertmäßige Überprüfung war nicht
Gegenstand dieses Auftrages.
|
| • |
Die Forderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden angegeben und
entsprechend mit einer Einzelwertberichtigung
berücksichtigt; das allgemeine Kreditrisiko in
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist
durch eine Pauschal-Wertberichtigung
berücksichtigt.
|
| • |
Saldoanerkenntnisse der
Außenstände wurden im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses nicht
eingeholt. Ausfallrisiken zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung waren nicht bekannt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten sind
grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag
ausgewiesen, die übrigen
Rückstellungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
|
| • |
Saldobestätigungen haben
nicht vorgelegen.
|
| • |
Grundsätzliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht
vorgenommen worden.
|
II. Angaben zur Bilanz
_________________
Anlagevermögen
Die Abschreibung im
Berichtsjahr beträgt
|
650 €
|
822 €
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegen
Gesellschafter am Bilanzstichtag:
|
158.203,83 €
|
VJ 170.330,18 €
|
Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0 €
|
Vj. 0 €
|
Die Forderungen betragen
am 31.12.2013
|
36.158,39 €
|
VJ 20.835,37 €
|
davon mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
36.158,39
|
VJ 20.835,37 €
|
Sonstige Rückstellungen
Abschlusskosten
|
5.150,00 €
|
4.950,00 €
|
für
Aufbewahrungspflichten
|
2.500,00 €
|
2.500,00 €
|
Personalkosten
|
930,00 €
|
4.500,00 €
|
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag d.
Verbindlichkeiten beträgt
|
313.520,30 €
|
VJ 269.268,11 €
|
davon mit einer
Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
|
118.293,51 €
|
VJ 97.876,99
€
|
davon mit e.
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
58.999,69 €
|
VJ 61.148,26
€
|
davon gegenüber
Gesellschaftern
|
58.999,69 €
|
VJ
61.148,26 €
|
Es besteht eine Ausschüttungssperre gem. §
285 HGB in Höhe von 255,65 €
Die Feststellung der Bilanz erfolgte am 08. Mai 2015.
III. Sonstige Angaben
_______________
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die alleinige Geschäftsführung von Herrn
Werner Schuster wahrgenommen.
Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen 2 Personen
beschäftigt. (Vj 3)
Altdorf, 08. Mai 2015
Werner Schuster
-Kaufmann-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2015 festgestellt.
|