a - z Werbegesellschaft mbHLiquidated

40764 Langenfeld (Rheinland), DEU

Master Data

Registry
Register court Düsseldorf HRB 45139
Registered
5/19/1980
Industry
Advertising agenciesPublishing of journals and periodicalsMedia representation
Purpose
Die Werbung, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Plakaten, Beschriftungen, Entwürfen und Handzetteln.

History

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Beneficial Owners

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Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Erben des am 20.09.2007 verstorbenen vorherigen alleinigen Gesellschafters Hermann Josef Rudolf Weyer in Erbengemeinschaft
Germany
30000
100.00%

Financial Report

a - z Werbegesellschaft mbH

Langenfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   11504,07   11504,07
II. Sachanlagen   110,50   201,50
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   28527,42   40772,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   12043,87   16929,73
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   3549,16   2542,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten   757,52    
Summe Aktiva   56492,54   71949,92

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25564,59   25564,59
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -251,48   8326,92
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   3014,64   -8578,40
B. Rückstellungen   1700,00   1450,00
C. Verbindlichkeiten   26464,79   45186,81
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   56492,54   71949,92

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (HGB und GmbHG) erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

I. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251 HGB)

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

II. Bewertungsvorschriften (§ 252 - § 256 HGB)

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Möglichkeiten der degressiven Abschreibung wurden, soweit steuerlich zulässig, genutzt.

Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 (2) EStG wurde Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten und zwar unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 (2) S. 2 HGB mit den gemäß R 33 EStR einzubeziehenden Aufwendungen unter Einbeziehung der notwendigen Gemeinkosten und anderer Kostenbestandteile nach § 255 (2) S. 3 und 4 HGB.

5. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

6. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

7. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

8. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

B. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

Frau Gudrun Weyer

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