Christmann
GmbH
Langenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.385,00 |
21.563,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
25.934,00 |
2.437,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.991,00 |
17.666,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.460,00 |
1.460,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.026.058,17 |
1.086.165,46 |
| I.
Vorräte |
891.752,75 |
892.707,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
126.335,03 |
147.456,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.970,39 |
46.000,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.889,51 |
12.689,00 |
| Aktiva |
1.072.332,68 |
1.120.417,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
565.188,92 |
539.049,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
513.188,92 |
487.049,92 |
| davon
Gewinnvortrag |
487.049,92 |
442.268,18 |
| B.
Rückstellungen |
186.124,57 |
228.441,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
321.019,19 |
352.926,03 |
| Passiva |
1.072.332,68 |
1.120.417,46 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft mit der Firma "Christmann GmbH" hat
ihren Sitz in Langenberg und wird beim Amtsgericht
Gütersloh im Handelsregister, Abteilung B, unter der
Nummer 5733 geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB
in Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet. Bei dieser Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
bezüglich der Bilanz sowie die
Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach der PUC-Methode
unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G
ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10
Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von
1,82 % gemäß der Verordnung über
die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung
von Rückstellungen (RückAbzinsV) vom
18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehalts- und
Rentensteigerungen ergaben sich nicht. Der
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz
3 HGB beträgt TEUR 1, welcher einer
Ausschüttungssperre unterliegt.
Pensionszusagen, deren Höhe sich mindestens nach
dem beizulegenden Zeitwert eines
Rückdeckungsanspruchs bestimmt, werden wie
wertpapiergebundene Versorgungszusagen behandelt und
sind nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet, falls sich nicht zum
Bilanzstichtag ein höherer versicherungsmathematischer
Wert ergibt. Die ausschließlich der Erfüllung
der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Rückdeckungsansprüche (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit
ihren beizulegenden Zeitwerten mit den Rückstellungen
verrechnet.
In Bezug auf die Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich
folgende Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB:
|
TEUR
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden
|
314
|
Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände
|
267
|
Verrechnete Aufwendungen
|
13
|
Verrechnete Erträge
|
12
|
Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der
Vermögensgegenstände liegen Bestätigungen
des Rückdeckungsversicherers zugrunde.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten
haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
4.
Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Thomas
Christmann, Kaufmann, Langenberg. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 12
Arbeitnehmer beschäftigt.
Langenberg, den 15. Juli
2024
gez.
Thomas Christmann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2024
festgestellt.
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