Pantron-Instruments GmbH

Master Data

Registry
Register court Hildesheim HRB 1113
Registered
8/20/1984
Industry
Manufacture of testing machinesManufacture of irradiation, electromedical and electrotherapeutic equipmentManufacture of consumer electronics
Purpose
Entwicklung, Planung, Fertigung und Vertrieb elektronischer Geräte sowie Industrievertretungen

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Petra Ottleben
since 1/5/2026
Managing Director
Bernward Mock
since 6/21/2017
Procura
Managing Director

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Pantron-Instruments GmbH

Bad Salzdetfurth

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Anlagevermögen
       I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.803,00 7.166,00
      II. Sachanlagen  555.292,43 641.540,56
B. Umlaufvermögen
      I. Vorräte 688.157,08 684.439,23
      II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 139.631,46 235.074,35
      III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 169.058,27 132.819,48
996.846,81 1.052.333,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.479,00 1.700,00
Summe  1.557.421,24 1.702.739,62
Passiva
A. Eigenkapital
     I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
     II. Bilanzgewinn 529.781,65 636.420,46
580.910,84 687.549,65
B. Rückstellungen 573.910,02 647.828,87
C. Verbindlichkeiten 402.600,38 367.361,10
Summe  1.557.421,24 1.702.739,62
31.12.23 31.12.22

Anhang

für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Pantron-Instruments GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wird beim Handelsregister B des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nummer HRB 1113 geführt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Im Ein­zelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstel­lungs­ko­sten angesetzt. Soweit die Vermögenswerte der Abnutzung unterliegen werden sie linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 bis 33 Jahre) abgeschrieben. Sofern bei den Anlagegegenständen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

In den Jahren 2020, 2022 und 2023 angeschaffte bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens mit einem Wert von € 150 bis € 1.000 wurden aktiviert und werden mit 20 % p. a. abgeschrieben.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel werden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Auflösung dieses Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewis­sen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Gliederung der Geschäfts­jahr­es­abschreibung sind im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Rückstellungen

Die erforderliche Pensionsrückstellung wurde gemäß BilMoG errechnet.

Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte zum 31. Dezember 2023 unter Zugrundelegung der "RICHTTAFELN 2018 G" von Klaus Heubeck zum Teilwert. Der Rechnungszins beträgt 1,83 %; dieser wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregel ermittelt. Die Fluktuation und der Gehaltstrend fanden keine Berücksichtigung. Der Rententrend beträgt 3,0 % p. a., das Pensionierungsalter 79 Jahre, da der Pensionsberechtigte noch aktiv tätig war und somit den Pensionsanspruch nicht in Anspruch nehmen konnte.

Der gesondert auszuweisende Zinsaufwand aus der Abzinsung der Pensionsverpflichtung beträgt € 10.653,03 €.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt € 4.063,53 und ist ausschüttungsgesperrt (§ 253 Abs. 6 HGB).

4. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich 18 Arbeitnehmer (Vorjahr: 19) im Unternehmen beschäftigt.

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von  € 269.792,46.

Während des gesamten abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Bernd Ottleben, Bad Salzdetfurth, geführt.

 

Bad Salzdetfurth, den 2. Dezember 2024

gez. Bernd Ottleben

gez. Monika Ottleben

Pantron-Instruments GmbH

Sonstiger Berichtsteil

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.12.2024.

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