B & B Verwaltungs GmbH
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Patrick Lonsdorfer since 1/12/2024 | Liquidator |
Michael Karl Braun since 1/12/2024 | Liquidator |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
HFS Hotforming Solutions GmbHDissolved | 50.00% |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
BRAUN CarTec GmbHSaarlouisJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom 01.01. bis 31.12.2021
Saarlouis, 20.04.2023 Geschäftsführer Bilanz
Anhang
Michael Braun vom 01.01.2021 bis 31.12.21 Patrick Lonsdorfer vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
Entwicklung des Anlagevermögens,
Anlagengitter
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bilanzposition | Stand am
01.01.2021 |
Zugang | Abgang | |
| Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | AK/HK | 16.513 € | 0 € | 7.568 € |
| Abschreibungen | - 8.945 € | |||
| Buchwerte | 0 € | |||
| Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | AK/HK | 100.000 € | 0 € | 0 € |
| Abschreibungen | - 100.000 € | |||
| Buchwerte | 0 € | |||
| Rückdeckungsansprüche | AK/HK | 6.619 € | 0 € | 3.041 € |
| Abschreibungen | - 0 | |||
| Buchwerte | 3.578 € |
| Gesellschafter | Sonstige | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0 € | 171.614 € |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0 € | 406.397 € |
| Forderungen gesamt | 0 € | 578.011 € |
Verbindlichkeitsspiegel
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 260.793 € |
| Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 367.226 € |
| Sonstige | 67.332 € |
| Verbindlichkeiten gesamt | 695.351 € |
Saarlouis, 20.04.2023
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2023 festgestellt.
Versagungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die BRAUN CarTec GmbH, Saarlouis
Erklärung der Nichtabgabe von
Prüfungsurteilen
Wir waren beauftragt, den Jahresabschluss der BRAUN
CarTec GmbH, Saarlouis, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - zu prüfen.
Darüber hinaus waren wir beauftragt, den Lagebericht der
BRAUN CarTec GmbH, Saarlouis, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 zu prüfen.
Wir geben keine Prüfungsurteile zu dem
beigefügten Jahresabschluss und dem beigefügten
Lagebericht ab. Aufgrund der Bedeutung der im Abschnitt
"Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von
Prüfungsurteilen" beschriebenen Sachverhalte sind wir
nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete
Prüfungsnachweise als Grundlage für
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu erlangen, und versagen daher den Bestätigungsvermerk.
Grundlage für die versagten Prüfungsurteile
Neben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht wurden
uns keine weiteren Unterlagen oder Nachweise zur
Durchführung der Jahresabschlussprüfung vorgelegt.
Auf unsere Anforderungen von Prüfungsunterlagen hat uns
die Unternehmensleitung mitgeteilt, dass sie sich
insbesondere auf Grund des zeitlich langen Abstandes zwischen
dem zu prüfenden Geschäftsjahr und der Erteilung
des Prüfungsauftrages nicht im Stande sieht, uns
für das Geschäftsjahr 2021 und für das Vorjahr
ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise zu den
Rechnungslegungsinformationen vorzulegen. Die gesetzlichen
Vertreter konnten uns ebenfalls keine ausreichenden und
angemessenen Prüfungsnachweise zu den angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorlegen.
Darüber hinaus wurde uns von den gesetzlichen
Vertretern der Gesellschaft keine
Vollständigkeitserklärung vorgelegt.
Nach Ausschöpfung aller angemessenen
Möglichkeiten zur Beseitigung des dargestellten
Prüfungshemmnisses sind Aussagen darüber, ob der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung entspricht und ein
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt, wegen des dargestellten Prüfungshemmnisses
nicht möglich.
Dieser Sachverhalt hat umfassende Bedeutung auch
für die im Lagebericht erfolgte Darstellung des
Geschäftsverlaufs einschließlich des
Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie
die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung. Daher kann nicht beurteilt werden, ob der
Lagebericht im Einklang mit einem den gesetzlichen
Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss steht, insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Versagungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind
von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere versagten
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handels-rechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten
- falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verant-wortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung bzw. Lageberichtsprüfung
durchzuführen. Des Weiteren liegt es in unserer
Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen.
Aufgrund des im Abschnitt "Grundlage für die
Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen"
beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage
gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als
Grundlage für Prüfungsurteile zu diesem
Jahresabschluss und diesem Lagebericht zu erlangen.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt.
Saarlouis, den 5. Juni 2023
WICORA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Wirtschaftsprüfer -
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