Ellermeyer Tischlerei GmbHLiquidated

37079 Göttingen, DEU

Master Data

Registry
Register court Göttingen HRB 2762
Registered
2/27/1997
Industry
Manufacture of doors and windows of woodManufacture of shop furniture and other special furnitureAgents involved in the sale of furniture
Purpose
ist die Ausübung des Tischlerhandwerkes sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

History

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Management

NameRole
Uwe Ellermeyer
since 2/12/2026
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

50000
100.00%

Financial Report

Ellermeyer Tischlerei GmbH

Göttingen

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz

A K T I V S E I T E 2010 2009
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 8.264,00 16.175,00
II. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 20.740,00 14.740,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.327,19 11.107,06
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 370,11 8.643,79
C. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.196,64 1.631,24
Bilanzsumme 55.997,94 52.397,09
P A S S I V S E I T E
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag -10.007,99 -12.624,41
III. Jahresüberschuß/-fehlbetrag 2.294,86 2.616,42
B. RÜCKSTELLUNGEN 200,00 1.500,00
C. VERBINDLICHKEITEN 33.511,07 30.905,08
-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 33.511,07 8.405,08
Bilanzsumme 55.997,94 52.397,09

Anhang

1. ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN

1.1 Größenklasse der Gesellschaft

Das Unternehmen erfüllt für das Geschäftsjahr gem. § 267 HGB die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft.

1.2 Erstmalige Anwendung des BilMoG

Die Vorjahreszahlen brauchen mit der Umstellung auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften nach dem BilMoG unter Inanspruchnahme des Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht angepasst zu werden.

2. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wesentliche Bewertungsgrundlagen

2.1.1 Grundsatz

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurden die durch das BilMoG geänderten Rechnungslegungsvorschriften, soweit sie nicht schon im Vorjahresabschluss zwingend zu berücksichtigen waren, erstmalig angewendet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Durch die Anwendung der neuen Rechnungslegungsvorschriften ergeben sich keine Änderungen der Bilanzposten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis. Die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz ist daher nicht erforderlich.

2.1.2 Bewertungsmethoden

2.1.2.1 Sach- und Finanzanlagen

Das Sach- und Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben.

Ansatz und Bewertung von beweglichen Vermögensgegenständen mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von € 410,00 die ertragsteuerlich als geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt werden, erfolgte nach der Maßgabe des § 6 Abs. 2 EStG; die Zugänge wurden in voller Höhe abgeschrieben.

2.1.2.2 Umlaufvermögen

Für das Umlaufvermögen wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet; Ausfallrisiken werden bei den Forderungen durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

2.1.2.3 Steuerrückstellungen/-Erstattungsansprüche

Die Bilanzierung erfolgte unter Berücksichtigung der nach den Steuergesetzen erforderlichen außerbilanziellen Hinzurechnungen und Kürzungen.

2.1.2.4 Rückstellungen

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

2.1.2.5 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

3. SONSTIGE ANGABEN

3.1 Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei dem alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer, Herrn Uwe Ellermeyer, Göttingen.

Göttingen, den 30.06.2011

Gez. Uwe Ellermeyer

Sonstiger Berichtsteil

Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2010 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.10.2011 festgestellt worden.

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