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Stach Haustechnik GmbH & Co. KGSchacht-AudorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB)) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie die einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten.Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung wurden entsprechend den Bestimmungen des HGB gemäß §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung und Offenlegung des Anhangs nach §§ 274a, 276, 288, 326 HGB wurde Gebrauch gemacht. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Personengesellschaft. Gem. § 264 a HGB sind die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts hier anzuwenden. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.Der Jahresabschluß enthielt keine Posten, denen Beträge zugrunde lagen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten (§284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) In den Herstellungskosten sind keine Zinsen für Fremdkapital enthalten (§284 Abs. 1 Nr. 5 HGB) Es wurden keine Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB gebildet (§285 Abs. 1 Nr. 23 HGB) Es liegen keine Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen vor. Es ist somit kein versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung vorzulegen (§ 285 Abs. 1 Nr. 24 HGB) Es erfolgte keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB (§285 Abs. 1 Nr. 25 HGB). Es wurden keine Anteile oder Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen i.S.d. Investmentgesetzes oder ähnliche Anteile gehalten (§285 Abs. 1 Nr. 26 HGB) Für nach § 251 unter der Bilanz oder nach § 268 Abs. 7 1. HS HGB im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse sind keine Gründe der Einschätzung des Risikos der inanspruchnahme zu nennen (§ 285 Abs. 1 Nr. 27 HGB): Es liegen keine selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vor (§285 abs. 1 Nr. 28 HGB). Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Angabe zu Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Bilanzgewinn Der Bilanzverlust wird ausgewiesen i. H. v. 42.746,59 € Sonstige Pflichtangaben Namen des Geschäftsführers Die Geschäftsführung erfolgte im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die Stach Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch Herrn Michael Stach. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Schacht - Audorf, den 30.10.2015 gez. Michael Stach sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2015 festgestellt. |
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