personal flow GmbHLiquidated

Master Data

Registry
Register court Nürnberg HRB 22859
Registered
9/20/2006
Industry
Activities of employment placement agenciesOther human resources provisionIntermediation service activities for personal services
Purpose
Personalberatung, die Arbeitsvermittlung und der Büroservice.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Gosberger Str. 5, 91301 Forchheim
€25,000
100.00%

Financial Report

Neufassung, Ersetzt die Veröffentlichung 070612001160

personal flow GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz Offenlegung zum 31. Dezember 2006

AKTIVA

31.12.2006
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 10.466,00
II. Sachanlagen 24.845,00
35.311,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.196,62
II. Schecks, Kasse, Bankguthaben 221,49
13.418,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.357,20
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 34.997,13
Bilanzsumme 87.083,44

PASSIVA

31.12.2006
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 59.997,13
Nicht gedeckter Fehlbetrag 34.997,13
0,00
B. Rückstellungen 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 85.583,44
Bilanzsumme 87.083,44

Anhang zum 31. Dezember 2006

A. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
(Angaben gem. § 284 HGB)

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bedingt durch den Umstand, dass sich die Gesellschaft erst ab dem 14.09.2006 im Rahmen ihres Unternehmensgegenstandes am wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beteiligt, es mangels Existenz von Bilanzpositionen, die zur Angabenpflicht im Sinne des § 265 Abs. 2 HGB führt, keine Pflichtangaben zu machen sind, entfällt der Ansatz von Vorjahreswerten.

II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgte in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

B. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Volksbank Forchheim in Höhe von 67.304,25 €, davon:

• mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: 67.304,25 €
• durch eine Bürgschaft der Gesellschafterin
Frau Katharina Burkard besichert: 67.304,25 €

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber der Gesellschafterin bestehen keine Rechte und Pflichten im Sinne dieser Vorschrift.

Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des Geschäftsjahres 2006 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführerin

 Frau Katharina Burkard, Kauffrau alleinvertretungsberechtigt geführt.

C. Ergebnisverwendung

Betreffend der Darstellung der Ergebnisverwendung im Anhang wird sich, was den Ausweis betrifft, auf die §§ 325 Abs. 1, 326 HGB berufen.

D. Beschlüsse

Die Gesellschaft hat für das abgelaufene Geschäftsjahr folgende Beschlüsse gefasst:

⇒ Feststellung des Jahresabschlusses am 04.06.2007.

⇒ Die vorgeschlagene Ergebnisverwendung - wie oben ausgeführt - wurde mit Beschluss vom 04.06.2007 in allen Punkten beschlossen.

 

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