friendly-cityhotel GmbHLiquidated

53721 Siegburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Siegburg HRB 14966
Registered
1/13/2006
Industry
Hotels (excl. hotels providing bed and breakfast only)Intermediation service activities for accommodationActivities of holding companies
Purpose
Der Betrieb von Hotels aller Art.

History

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Management

NameRole
Bernd Rüdiger
since 1/29/2024
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

€25,000
100.00%

Financial Report

friendly-cityhotel GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 9.158,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1.820,00
II. Sachanlagen 0,00 7.338,00
B. Umlaufvermögen 115.451,90 69.973,49
I. Vorräte 0,00 6.800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 85.164,97 20.531,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 30.286,93 42.641,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 325,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 115.451,90 79.456,49

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 48.765,25 33.512,08
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 8.512,08 15.457,34
III. Jahresüberschuss 15.253,17 -6.945,26
B. Rückstellungen 29.722,85 16.000,00
C. Verbindlichkeiten 36.963,80 29.944,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 115.451,90 79.456,49

Anhang


für das Geschäftsjahr 2014

Fassung für Offenlegungszwecke
 
A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung


1. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches, insbesondere gemäß §§ 265, 266 und 275 HGB gegliedert.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf.  Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegen Wert vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 410,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. In Vorjahren wurden für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 150,00 € aber nicht 1.000,00 € überstiegen, ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG a.F. gebildet, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten, gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt  eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz


1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.  

Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter (Vj. 0 T€).

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 25.000,00 € ist voll einbezahlt.

4. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
  

Verbindlichkeiten
Gesamt-
davon mit einer Restlaufzeit
besicherte
Art der
 
betrag
in Jahren
Beträge
Sicherheit
 
 
bis 1
1-5
über 5
 
 
 
T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk
erhaltene Anzahlungen
 
 
 
 
 
 
auf Bestellungen
1
1
 
 
 
keine
aus Lieferungen
 
 
 
 
 
 
und Leistungen
19
19
 
 
 
keine
Sonstige
10
10
 
 
 
keine
 
30
30
0
0
0
 



Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise die üblichen Eigentumsvorbehalte auf Vorräte und Anlagegegenstände.

C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB


Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2014 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben


1. Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer ist bestellt:

Herr Bernd Rüdiger, Bonn

2. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

3. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Bonn, 31. Juli 2015 

         gez. Bernd Rüdiger
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2015 festgestellt.

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