curasan
AG
Kleinostheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
396.687,96 |
570.381,97 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
233.506,00 |
423.954,01 |
| II.
Sachanlagen |
132.488,00 |
115.734,00 |
| III.
Finanzanlagen |
30.693,96 |
30.693,96 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.948.628,05 |
5.889.259,86 |
| I.
Vorräte |
2.040.182,49 |
1.815.811,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.457.481,16 |
2.925.926,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-340.313,76 |
-401.189,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
450.964,40 |
1.147.522,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
31.009,12 |
29.014,14 |
| Aktiva |
5.376.325,13 |
6.488.655,97 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
615.448,52 |
1.818.810,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
2.400.000,00 |
400.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.535.694,00 |
2.535.694,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.116.883,34 |
-1.330.870,57 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
3.203.362,14 |
2.447.753,91 |
| B.
Rückstellungen |
425.796,00 |
405.961,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.335.080,61 |
4.263.884,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
496.171,49 |
2.525.743,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.838.909,12 |
1.738.141,11 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
2.144.350,22 |
| Passiva |
5.376.325,13 |
6.488.655,97 |
Anhang
Die Gesellschaft unterliegt dem deutschen Handelsrecht.
Sie ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:
Firmenname: curasan AG
Firmensitz: Kleinostheim
Registergericht: Aschaffenburg
Handelsregister-Nummer: 4436
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Sitz der Gesellschaft ist in Kleinostheim,
Bundesrepublik Deutschland. Sie ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Aschaffenburg, Deutschland unter HRB 4436
eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der
Vertrieb von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Diagnostika.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die
Vorschriften des Aktiengesetzes und gesellschaftsvertragliche
Regelungen zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf und nimmt die
Erleichterungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in
Anspruch.
Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB für
die Bilanz und des § 275 HGB für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 1 HGB
erstellt. In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen
gegenüber den Vorjahren.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Zum 31.12.2023
beträgt das Eigenkapital insgesamt 615 TEUR; davon
entfallen auf das Grundkapital 2.400 TEUR und auf die
Kapitalrücklage 2.536 TEUR, der Verlustvortrag
beläuft sich auf 1.117 TEUR und der Jahresfehlbetrag
2023 auf 3.203 TEUR. Damit liegt zum Bilanzstichtag
31.12.2023 keine Überschuldung vor, das Grundkapital ist
jedoch weitestgehend aufgebraucht. Die künftige
Entwicklung der Gesellschaft ist nach Aussagen des
gesetzlichen Vertreters positiv - die Aufstellung des
Abschlusses für 2023 erfolgte daher unter der Annahme
der Unternehmensfortführung; ein positiver
Jahresüberschuss wird erst für das
Geschäftsjahr 2025 erwartet. Für das
Folgegeschäftsjahr wird ein negatives Jahresergebnis
geplant, welches nach Aussage des gesetzlichen Vertreters von
der Muttergesellschaft durch Ausgabe neuer Liquidität
finanziert werden soll. Eine schriftliche Zusage hierzu hat
die Gesellschafterin bis zum Zeitpunkt der
Jahresabschlussaufstellung nicht erteilt.
Die Bewertungsgrundsätze für die Bilanz
wurden grundsätzlich beibehalten, soweit im Folgenden
nicht auf Abweichungen hingewiesen wird.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden nachstehende Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze angewandt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen sowie die selbst
geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten aktiviert und entsprechend
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Als
voraussichtliche Nutzungsdauer wird ein Zeitraum von 3 bis 10
Jahren unterstellt. Die Abschreibungszeiträume
orientieren sich an den voraussichtlichen Nutzungsdauern.
Anzahlungen auf selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden entsprechend als
geleistete Anzahlungen ausgewiesen. Sie betreffen direkte,
eindeutig identifizierbare und separierbare
Zulassungsentwicklungskosten von Produktrechten. Sie werden
ab dem Zeitpunkt der Zulassung linear über 10 Jahre
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
beziehungsweise Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen (Grundstücke
ausgenommen) angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen
grundsätzlich linear. Die Abschreibungszeiträume
orientieren sich an den voraussichtlichen Nutzungsdauern. Die
Zugänge geringwertiger Vermögensgegenstände
mit den Einzelanschaffungskosten zwischen 250,00 EUR und
800,00 EUR werden im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass im
Jahr der Vollabschreibung auch der Abgang erfolgt.
Da sich keine wesentliche Abweichung zwischen der
betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer und der steuerlichen
Nutzungsdauer ergibt, wird die steuerlich anerkannte
Nutzungsdauer angesetzt.
Bei Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens werden bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung entsprechend § 253 Abs. 3 HGB
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Sofern die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz
wegfallen, werden entsprechend § 253 Abs. 5 HGB
Zuschreibungen vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bilanziert. Sofern erforderlich werden bei
dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen.
Langfristige verzinsliche Ausleihungen werden mit ihrem
Nominalbetrag bewertet.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs-
beziehungsweise Herstellungskosten bewertet. Die Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe sowie die Waren sind zu durchschnittlichen
Einstandspreisen bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten
bewertet. In die Herstellungskosten werden neben den direkten
Material- und Fertigungskosten angemessene Teile der
notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der
Werteverzehr des Anlagevermögens, der durch die
Fertigung veranlasst ist, eingerechnet. Zinsen für
Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Auf die Herstellungskosten der fertigen Erzeugnisse werden
angemessene Abschläge auf den beizulegenden Wert
erforderlichenfalls vorgenommen. Unfertige Erzeugnisse werden
anteilig entsprechend ihres Fertigungsgrades bewertet.
Vorratsbeständen, die schwer verkäuflich oder
unbrauchbar sind, wird durch Wertberichtigungen in
notwendigem Maße Rechnung getragen.
Geleistete Anzahlungen werden mit deren Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten
beziehungsweise mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet. Auf Forderungen, die durch
bestimmte Risiken gefährdet sind, werden angemessene
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wird über eine angemessene Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen. Unverzinsliche Posten - bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr - sind auf den Barwert
abgezinst. Soweit diese Vermögensgegenstände eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben und auf
Fremdwährung lauten, werden diese mit dem
Devisenkassamittelkurs gemäß § 256a HGB
umgerechnet.
Liquide Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur für
wesentliche Posten gebildet und mit dem Nennwert angesetzt.
Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend
dem Zeitablauf.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, und berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen werden bei deren Ermittlung
berücksichtigt. Soweit sich die Rückstellungen auf
Sachleistungsverpflichtungen beziehen, werden sie auf
Vollkostenbasis ermittelt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem
fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen
Bundesbank abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert und bei einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr abgezinst. Soweit die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen liegen, kommt
der höhere Tageswert am Bilanzstichtag zum Ansatz. Auf
Fremdwährung lautende Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß
§ 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurde im Wesentlichen nicht abgewichen.
3. Währungsumrechnung
Fremdwährungsforderungen oder -verbindlichkeiten
werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr werden
unrealisierte Gewinne im Vergleich zum Anschaffungskurs, das
heißt Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls, nicht
ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag entstehende Verluste aus
Kursänderungen werden berücksichtigt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
resultieren aus Ausleihungen sowie aus Lieferungen und
Leistungen. Auf die Mitzugehörigkeit wird verwiesen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen gegenüber dem
Finanzamt aus dem Insolvenzzeitraum, die rechtlich erst mit
Anerkennung durch das Finanzamt entstehen.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und
sonstigen Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens haben eine Restlaufzeit von nicht mehr
als einem Jahr.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am
Bilanzstichtag 2.400.000,00 Euro und ist eingeteilt in
2.400.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien zum
Nennwert von je 1,00 Euro.
Die Kapitalrücklage in Höhe von 2.535.694,00
entfällt vollständig auf durch den
Neu-Aktionär geleistete Aufgelder im Rahmen der
Kapitalerhöhung nach beendeter Insolvenz im Jahr 2020.
Die Hauptversammlung vom 16.06.2021 hat ein neues
genehmigtes Kapital sowie ein neues bedingtes Kapital
geschaffen. Der Vorstand ist durch den Beschluss der
Hauptversammlung vom 16.06.2021 ermächtigt, das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum
15.06.2026 gegen Bar- und oder Sacheinage einmal oder
mehrmals um insgesamt bis zu 200.000,00 EUR zu erhöhen
(genehmigtes Kapital 2021/I). Das Grundkapital der
Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom
16.06.2021 um 200.000,00 EUR bedingt erhöht (bedingtes
Kapital 2021/I).
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen aus
Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern in Höhe von
119 Tsd. Euro (Vorjahr 95 Tsd. Euro),
Rückbauverpflichtungen in Höhe von 198 Tsd. Euro
(Vorjahr 274 Tsd. Euro) sowie Kosten für
Abschlusserstellung in Höhe von 30 Tsd. Euro (Vorjahr 30
Tsd. Euro).
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie
folgt dar:
Verbindlichkeiten
|
Restlaufzeit
< 1 Jahr
|
Restlaufzeit
> 1 Jahr
|
Restlaufzeit
> 5 Jahr
|
- gegenüber
Kreditinstituten
|
46,23
|
0,00
|
0,00
|
- aus Lieferungen und
Leistungen
|
431.039,76
|
0,00
|
0,00
|
- sonstige
Verbindlichkeiten
|
3.903.994,62
|
3.838.729,12
|
0,00
|
- davon
aus Steuern
|
37.231,78
|
0,00
|
0,00
|
- davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit
|
5.353,12
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
4.335.080,61
|
3.838.729,12
|
0,00
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten des Vorjahres
enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 2.144 Tsd. Euro. Auf die Mitzugehörigkeit
wird verwiesen.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Ausschüttungsgesperrt sind zum Bilanzstichtag
insgesamt 219 Tsd. Euro (Vorjahr 283 Tsd. Euro), der Betrag
entfällt in voller Höhe auf selbst erstellte
immaterielle Vermögensgegenstände.
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufwendungen für Altersversorgung betrugen im
Geschäftsjahr 14 Tsd. Euro (Vorjahr 10 Tsd. Euro).
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Vorjahres
enthalten Gewinne aus Veräußerung von
immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 750 Tsd.
Euro.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von
1 Tsd. Euro (Vorjahr 6 Tsd. Euro) enthalten.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von
32 Tsd. Euro (Vorjahr 2 Tsd. Euro) enthalten.
In dem Posten "Zinsen und ähnliche Erträge"
sind Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von32 Tsd.
Euro (Vorjahr 59 Tsd. Euro) enthalten.
Angaben gemäß § 158 AktG:
| 1. Jahresfehlbetrag |
3.203.362,14 EUR |
| 2. Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr |
0,00 EUR |
| 3. Verlustvortrag aus dem
Vorjahr |
1.116.883,34 EUR |
| 4. Entnahmen aus
Kapitalrücklage |
0,00 EUR |
| 5. Entnahmen aus
Gewinnrücklagen |
0,00 EUR |
| 6. Einstellungen in
Gewinnrücklagen |
0,00 EUR |
| 7. Erträge aus
Kapitalherabsetzung |
0,00 EUR |
| 8. Bilanzverlust |
4.320.245,48 EUR |
6. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte ohne den Vorstand
und ohne Auszubildende zum Bilanzstichtag durchschnittlich 30
Mitarbeiter (Vorjahr 34 Mitarbeiter).
Die außerbilanziellen Geschäfte
gemäß § 285 Nr. 3 HGB betreffen insbesondere
abgeschlossene Leasingverträge, die zur Vermeidung von
sofortigen Liquiditätsabflüssen im jeweiligen
Geschäftsjahr abgeschlossen wurden:
Leasingverpflichtungen aus mehrjährigen
Verträgen TEUR 12
(davon innerhalb eines Jahres
fällig: TEUR 10
Als wesentliche Risiken aus den vorstehenden
Verpflichtungen sind die daraus resultierenden
Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft zu nennen.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
und den genannten Verpflichtungen aus außerbilanziellen
Geschäften bestehen folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
Mietverpflichtungen aus mehrjährigen
Verträgen TEUR 524
(davon innerhalb eines Jahres
fällig: TEUR 399
7. Vorstand
Als Vorstand waren im Geschäftsjahr bestellt:
· Herr Dr. Dirk Dembski, Grevenbroich
Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel gem.
§ 286 Abs, 4 HGB Gebrauch.
8. Nachtragsbericht
Als wesentliches Ereignis nach dem Bilanzstichtag sind
weiterhin die Folgen der Covid-Pandemie, des Ukrainekonflikts
sowie der Energiekrise zu nennen. Der seit Februar 2022
vorherrschende Ukrainekonflikt sowie hierdurch
ausgelöste Energiekrise beherrschen die Marktwirtschaft
weiterhin dahingehend, dass immer mehr Unternehmen in die
Krise geraten. Lieferbeziehungen bleiben weiter unstabil,
Forderungsausfälle werden wahrscheinlicher.
Aufgrund der Ergebnisse der Vergangenheit ist die
Liquidität der Gesellschaft im Folgejahr bis Ende Januar
gesichert . Die Fortbestehensprognose ist maßgeblich
von weiterer Kapitalzuführung abhängig.
sonstige Berichtsbestandteile
Kleinostheim, 31.01.2024
Dr. Dirk Dembski
Vorstand
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2024
festgestellt. |