Pohl-Immo-Service GmbHLiquidated
53225 Bonn, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Frank Pohl since 1/21/2026 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (3)
| Name | Ownership |
|---|---|
Pascal Pohl | 49.00% |
| 49.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Pohl-Immo-Service GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023nach §§ 325 ff. HGBAmtsgericht BonnHRB 23437Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Bonn, den 26. März 2025 Gez. Frank Pohl, Geschäftsführer Aktivseite 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Der Jahresabschluss wurde grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze des Handelsgesetzbuches, sowie der einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Anwendung einer Bewertungsmethode nach §§ 240 Abs. 3 und 4, 256 Satz 1 HGB wurde gem. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB nicht vorgenommen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben insgesamt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert, vermindert um Wertberichtigungen, und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Passivseite 1. Angaben zu den Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB Von den Verbindlichkeiten haben insgesamt 899,56 EUR (Vorjahr 1.724,43 EUR) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, insgesamt 7.000,00 EUR (Vorjahr 3.000,00 EUR) eine Restlaufzeit von über einem Jahr und 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR) von mehr als 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB 1. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB; § 42 Abs. 3 GmbHG
2. Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans - § 285 Nr. 10 HGB Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Person geführt: Frank Pohl, Geschäftsführer, 53227 Bonn. 3. Sonstiges Vorliegender Jahresabschluss wurde mit der Gesellschafterversammlung am 26. März 2025 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. |
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