Fischer Computertechnik GmbHLiquidated

78315 Radolfzell am Bodensee, DEU

Master Data

Registry
Register court Freiburg HRB 550351
Registered
9/28/1981
Industry
Computer consultancy activitiesDevelopment and programming of application softwareDevelopment and programming of Web-pages
Purpose
ist die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von EDV-Programmen und Systemen sowie das Erbringen von Beratung und Dienstleistung im gesamten Bereich der Datentechnik und Kommunikation.

History

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Financial Report

Fischer Computertechnik GmbH

Radolfzell am Bodensee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 110.373,50 169.162,10
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 35.074,00 72.934,60
II. Sachanlagen 75.299,50 96.227,50
B. Umlaufvermögen 578.163,43 613.855,42
I. Vorräte 76.600,00 63.800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 237.346,52 434.299,62
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.250,00 5.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 264.216,91 115.755,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.854,45 5.175,13
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 54.127,00 52.606,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 753.518,38 840.798,65

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 281.952,09 257.187,02
I. gezeichnetes Kapital 128.100,00 128.100,00
II. Gewinnvortrag 129.087,02 99.038,72
III. Jahresüberschuss 24.765,07 30.048,30
B. Rückstellungen 71.727,00 74.295,00
C. Verbindlichkeiten 329.844,96 421.564,47
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 212.689,74 308.915,22
D. Rechnungsabgrenzungsposten 69.994,33 86.042,16
E. Passive latente Steuern 0,00 1.710,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 753.518,38 840.798,65

Anhang


der

Fischer Computertechnik GmbH

für das Geschäftsjahr 2011



I n h a l t

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

III. Angaben zur Bilanz

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

V. Sonstige Angaben

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Fischer Computertechnik GmbH hat ihren Sitz in Radolfzell-Stahringen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter dem Aktenzeichen HRB 550351 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Fischer Computertechnik GmbH für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Der Anhang wurde nach den Vorschriften der §§ 284 ff. HGB sowie des GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung der Angaben, die sich aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 ergeben, aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB, für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Die Bewertung erfolgte nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Beachtung des Realisations- bzw. Imparitätsprinzips.



II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung.

Die Bilanz wurde als Handelsbilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses durch die Gesellschaft aufgestellt.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- / Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 HGB).

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt. Die Nutzungsdauer, die den Abschreibungen zugrunde liegt, ist unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der wirtschaftlichen Veralterung geschätzt.

Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde nur zeitanteilig für den Monat der Anschaffung und die folgenden Monate die AfA angesetzt (HBeglG 2004).

Die Anschaffungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs.2a EStG waren ab dem 31.12.2007 in einen Sammelposten einzustellen. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit jeweils einem fünftel aufzulösen. Handelsrechtlich wird im Berichtsjahr von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung für GWG's bis 410,00 € ebenfalls Gebrauch gemacht, so dass abweichende Ansätze vermieden werden.

Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse und Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt (§ 253 Abs. 4 HGB). Die ermittelten Aktivwerte der verpfändeten Rückdeckungsversicherungen wurden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit der Pensionsrückstellung verrechnet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko, Zinsverlust und Mahnaufwand wurde durch eine Pauschalwert-
berichtigung der restlichen Forderungen in Höhe von 1 % ausreichend Rechnung getragen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für bereits bezahlte Versicherungen, Wartungs- und Vertragskosten, Leasingsonderzahlung und Lizenzen gebildet, die als Aufwand in 2012 und Folgejahren zu berücksichtigen sind.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag bilanziert und ist voll eingezahlt.

Rückstellungen für Pensionen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).

Die Steuerrückstellung beinhaltet die voraussichtliche Gewerbesteuernachzahlung für die Jahre 2010 und 2011 sowie die Körperschaftsteuerrückstellung für das Jahr 2011.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) angesetzt.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für bereits vereinnahmte Wartungspauschalen angesetzt.

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 28,08 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 350 %.

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

Die Berechnung der latenten Steuerrückstellung beruht auf folgenden Festlegungen:

 
Euro
Buchwert Pensionsrückstellung lt. Steuerbilanz
105.584,00
Buchwert Pensionsrückstellung lt. Handelsbilanz
106.955,00
Unterschiedsbetrag = aktivische Steuerlatenzen
-1.371,00
x 28,08 % (= Körperschaft- und Gewerbesteuer)
384,98
- gerundet -
 385,00


Vom Wahlrecht des § 274a Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht und die latenten Steuern aufgelöst.



III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.

Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 5.250,00 Euro. Forderungen gegenüber Gesellschaftern und gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen nicht.

Die Pensionsrückstellung wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ermittelt. Auftragsgemäß ist als Bewertungsverfahren die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln von Prof. Klaus Heubeck 2005 G, mit einem Rechnungszinsfuß von 5,14 % jährlich (Stand: Dezember 2011). Dieser Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungs-
abzinsungsverordnung veröffentlichten Abzinsungssatz bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren. Das Gutachten wurde durch den Debeka Lebensversicherungsverein a.G. erstellt. Zum 31. Dezember 2011 wurde ein Erfüllungsbetrag von 106.955,00 € ermittelt.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten werden folgende Werte ermittelt:

 
Euro
Wert der Schulden gem. des Erfüllungsbetrages
-106.955,00
Aktivwert zu den bestehenden Rückdeckungsversicherungen
  161.082,00
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung
    54.127,00

 

Gem. § 268 Abs. 8 HGB ergibt sich eine Ausschüttungssperre i.H.v. 54.127,00 € aus dem Aktiven Unterschiedsbetrag i.H.v. 54.127,00 € und der dafür gebildeten aktiven Latenten Steuer i.H.v. 0,00  €.


Als Personalaufwand wurden folgende Position berücksichtigt:

 
Euro
Erhöhung Rückdeckungsversicherung
13.630,00
Zuführung Pensionsrückstellung
-11.340,00
Beitrag Rückdeckungsversicherung
 -13.629,60
 
 -11.339,60



Desweiteren wurden folgende Zinsaufwendungen berücksichtigt:

 
  Euro
Abzinsung Pensionsrückstellung
-4.836,00
Verzinsung Rückdeckungsversicherung
 4.067,00
 
-769,00



   Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und wurden zum Erfüllungsbetrag bewertet.

Die Posten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel nach Restlaufzeit sowie nach Art und Höhe der Besicherung aufgegliedert.
  

 
 
davon
 
 
 
 
Restlaufzeit
 
 
 Verbindlichkeiten
Gesamt-
bis zu
1 - 5
über 5
davon
Art der
 
betrag
1 Jahr
Jahre
Jahre
gesichert
Sicherheit
 
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
 
 Kreditinstituten
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Grundschulden,
 
 
 
 
 
 
Bürgschaften
 erh. Anzahlungen
121.671,55
121.671,55
0,00
0,00
0,00
 
 aus Lieferungen
 
 
 
 
 
 
 und Leistungen
35.764,73
35.764,73
0,00
0,00
0,00
übliche Eigentums-
 
 
 
 
 
 
vorbehalte
 sonstige
172.408,68
55.253,46
117.155,22
0,00
117.155,22
Rangrücktritts-
 
1)
2)
3)
 
 
erklärungen
 
 329.844,96
 212.689,74
 117.155,22
 0,00
 117.155,22
 


1) davon gegenüber Gesellschaftern 117.155,22 Euro
2) davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 Euro
3) davon gegenüber Gesellschaftern 117.155,22 Euro



IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).


Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in den Gewinnvortrag einzustellen.



V. Sonstige Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2011 war Herr Dr. Walter Fischer. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe nach § 285 Abs. 1 Nr. 9a HGB wurde verzichtet. Zum Jahresende waren 28 Arbeitnehmer beschäftigt, davon zwei Aushilfen sowie vier Auszubildende.

Es bestehen Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB für:
  

 
2012
2013
2014
 

 
    €
Mietverträge
47.527,68
47.527,68
42.678,36
Leasingverträge
10.610,28
10.610,28
5.633,90



Radolfzell-Stahringen, den 06. November 2011



_________________________________
Herr Dr. Walter Fischer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2012 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

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