Fischer
Computertechnik GmbH
Radolfzell
am Bodensee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
110.373,50 |
169.162,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
35.074,00 |
72.934,60 |
| II.
Sachanlagen |
75.299,50 |
96.227,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
578.163,43 |
613.855,42 |
| I.
Vorräte |
76.600,00 |
63.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
237.346,52 |
434.299,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.250,00 |
5.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
264.216,91 |
115.755,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.854,45 |
5.175,13 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
54.127,00 |
52.606,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
753.518,38 |
840.798,65 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
281.952,09 |
257.187,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
128.100,00 |
128.100,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
129.087,02 |
99.038,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.765,07 |
30.048,30 |
| B.
Rückstellungen |
71.727,00 |
74.295,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
329.844,96 |
421.564,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
212.689,74 |
308.915,22 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
69.994,33 |
86.042,16 |
| E.
Passive latente Steuern |
0,00 |
1.710,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
753.518,38 |
840.798,65 |
Anhang
der
Fischer Computertechnik GmbH
für das Geschäftsjahr 2011
I n h a l t
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Angaben zur Bilanz
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
V. Sonstige Angaben
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Fischer Computertechnik GmbH hat ihren Sitz in
Radolfzell-Stahringen und ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Freiburg unter dem Aktenzeichen HRB 550351
eingetragen.
Der Jahresabschluss der Fischer Computertechnik GmbH
für das Geschäftsjahr 2011 wurde nach den
Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Anhang wurde nach den Vorschriften der
§§ 284 ff. HGB sowie des GmbH-Gesetzes unter
Berücksichtigung der Angaben, die sich aus dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 ergeben,
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß
§ 266 HGB, für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die Bewertung erfolgte nach dem Grundsatz der
Einzelbewertung unter Beachtung des Realisations- bzw.
Imparitätsprinzips.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte entsprechend der handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und
Bilanzierung.
Die Bilanz wurde als Handelsbilanz vor Verwendung des
Jahresergebnisses durch die Gesellschaft aufgestellt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- /
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Nr. 1 und
Abs. 3 HGB).
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der linearen Methode ermittelt. Die Nutzungsdauer, die den
Abschreibungen zugrunde liegt, ist unter
Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der
wirtschaftlichen Veralterung geschätzt.
Bei den Zugängen von beweglichen
Wirtschaftsgütern wurde nur zeitanteilig für den
Monat der Anschaffung und die folgenden Monate die AfA
angesetzt (HBeglG 2004).
Die Anschaffungskosten geringwertiger
Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs.2a EStG
waren ab dem 31.12.2007 in einen Sammelposten einzustellen.
Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und in
den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
fünftel aufzulösen. Handelsrechtlich wird im
Berichtsjahr von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung
für GWG's bis 410,00 € ebenfalls Gebrauch
gemacht, so dass abweichende Ansätze vermieden werden.
Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wurde das
strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse und Leistungen
wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt (§ 253 Abs. 4 HGB). Die ermittelten
Aktivwerte der verpfändeten
Rückdeckungsversicherungen wurden gem. § 246 Abs.
2 S. 2 HGB mit der Pensionsrückstellung verrechnet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko, Zinsverlust und
Mahnaufwand wurde durch eine Pauschalwert-
berichtigung der restlichen Forderungen in Höhe
von 1 % ausreichend Rechnung getragen.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für
bereits bezahlte Versicherungen, Wartungs- und
Vertragskosten, Leasingsonderzahlung und Lizenzen gebildet,
die als Aufwand in 2012 und Folgejahren zu
berücksichtigen sind.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
bilanziert und ist voll eingezahlt.
Rückstellungen für Pensionen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins abgezinst (§ 253
Abs. 2 S. 2 HGB).
Die Steuerrückstellung beinhaltet die
voraussichtliche Gewerbesteuernachzahlung für die
Jahre 2010 und 2011 sowie die
Körperschaftsteuerrückstellung für das Jahr
2011.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst (§ 253
Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB)
angesetzt.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für
bereits vereinnahmte Wartungspauschalen angesetzt.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden verrechnet angesetzt. Der zur
Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz
liegt bei 28,08 %. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt
hierbei 350 %.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Die Berechnung der latenten Steuerrückstellung
beruht auf folgenden Festlegungen:
|
Euro
|
Buchwert
Pensionsrückstellung lt. Steuerbilanz
|
105.584,00
|
Buchwert
Pensionsrückstellung lt. Handelsbilanz
|
106.955,00
|
Unterschiedsbetrag =
aktivische Steuerlatenzen
|
-1.371,00
|
x 28,08 % (=
Körperschaft- und Gewerbesteuer)
|
384,98
|
- gerundet -
|
385,00
|
Vom Wahlrecht des § 274a Nr. 5 HGB wurde
Gebrauch gemacht und die latenten Steuern aufgelöst.
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel.
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 5.250,00 Euro. Forderungen
gegenüber Gesellschaftern und gegenüber
Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, bestehen nicht.
Die Pensionsrückstellung wurde nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) ermittelt. Auftragsgemäß ist als
Bewertungsverfahren die Projected Unit Credit Method
(PUC-Methode) angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die
Richttafeln von Prof. Klaus Heubeck 2005 G, mit einem
Rechnungszinsfuß von 5,14 % jährlich (Stand:
Dezember 2011). Dieser Zinssatz entspricht dem von der
Deutschen Bundesbank gemäß der
Rückstellungs-
abzinsungsverordnung veröffentlichten
Abzinsungssatz bei einer pauschalen Restlaufzeit von
15 Jahren. Das Gutachten wurde durch den Debeka
Lebensversicherungsverein a.G. erstellt. Zum 31. Dezember
2011 wurde ein Erfüllungsbetrag von 106.955,00 €
ermittelt.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit
verrechnungsfähigen Vermögenswerten werden
folgende Werte ermittelt:
|
Euro
|
Wert der Schulden gem.
des Erfüllungsbetrages
|
-106.955,00
|
Aktivwert zu den
bestehenden Rückdeckungsversicherungen
|
161.082,00
|
Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung
|
54.127,00
|
Gem. § 268 Abs. 8 HGB ergibt sich eine
Ausschüttungssperre i.H.v. 54.127,00 € aus dem
Aktiven Unterschiedsbetrag i.H.v. 54.127,00 € und der
dafür gebildeten aktiven Latenten Steuer i.H.v.
0,00 €.
Als Personalaufwand wurden folgende Position
berücksichtigt:
|
Euro
|
Erhöhung
Rückdeckungsversicherung
|
13.630,00
|
Zuführung
Pensionsrückstellung
|
-11.340,00
|
Beitrag
Rückdeckungsversicherung
|
-13.629,60
|
|
-11.339,60
|
Desweiteren wurden folgende Zinsaufwendungen
berücksichtigt:
|
Euro
|
Abzinsung
Pensionsrückstellung
|
-4.836,00
|
Verzinsung
Rückdeckungsversicherung
|
4.067,00
|
|
-769,00
|
Die sonstigen Rückstellungen
beinhalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren
Risiken und wurden zum Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Posten der Verbindlichkeiten sind im
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel nach Restlaufzeit
sowie nach Art und Höhe der Besicherung aufgegliedert.
|
|
davon
|
|
|
|
|
Restlaufzeit
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
Gesamt-
|
bis zu
|
1 - 5
|
über 5
|
davon
|
Art der
|
|
betrag
|
1 Jahr
|
Jahre
|
Jahre
|
gesichert
|
Sicherheit
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
|
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Grundschulden,
|
|
|
|
|
|
|
Bürgschaften
|
erh. Anzahlungen
|
121.671,55
|
121.671,55
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
aus Lieferungen
|
|
|
|
|
|
|
und Leistungen
|
35.764,73
|
35.764,73
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
übliche Eigentums-
|
|
|
|
|
|
|
vorbehalte
|
sonstige
|
172.408,68
|
55.253,46
|
117.155,22
|
0,00
|
117.155,22
|
Rangrücktritts-
|
|
1)
|
2)
|
3)
|
|
|
erklärungen
|
|
329.844,96
|
212.689,74
|
117.155,22
|
0,00
|
117.155,22
|
|
1) davon gegenüber Gesellschaftern 117.155,22
Euro
2) davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 Euro
3) davon gegenüber Gesellschaftern 117.155,22
Euro
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gliederung erfolgte nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
den Gewinnvortrag einzustellen.
V. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2011 war Herr Dr. Walter Fischer. Er ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe nach § 285
Abs. 1 Nr. 9a HGB wurde verzichtet. Zum Jahresende waren 28
Arbeitnehmer beschäftigt, davon zwei Aushilfen sowie
vier Auszubildende.
Es bestehen Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB
für:
|
2012
|
2013
|
2014
|
|
€
|
|
€
|
Mietverträge
|
47.527,68
|
47.527,68
|
42.678,36
|
Leasingverträge
|
10.610,28
|
10.610,28
|
5.633,90
|
Radolfzell-Stahringen, den 06. November 2011
_________________________________
Herr Dr. Walter Fischer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2012 durch die
Gesellschafterversammlung festgestellt.
|