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GmbH
Grafing b.
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.189,00 |
1.168,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.189,00 |
1.168,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.993,16 |
14.244,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.238,01 |
12.799,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.755,15 |
1.445,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
427,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.182,16 |
15.840,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.871,39 |
4.827,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.672,20 |
6.970,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.043,59 |
-701,64 |
| B.
Rückstellungen |
1.472,00 |
1.111,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.838,77 |
9.901,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.838,77 |
9.901,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.182,16 |
15.840,70 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß
§ 238 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den
gesonderten Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Eine Anpassung von Bilanzposten wegen der erstmaligen
Anwendung der Vorschriften nach Einführung des BilMoG
war nicht veranlasst.
II. Angaben zur Anwendung von Bilanzierungs- u.
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§
238 - 263 HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften für Kapitalgesell-schaften
(§§ 265 - 283 HGB). Die nachfolgenden
Erläuterungen geben Aufschluss über die
angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Wesentlichen beibehalten. Ein grundlegender Wechsel
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung
erfolgte unverändert unter der Prämisse der
Unternehmensfortführung.
Die
Vergleichbarkeit der Jahresabschlusszahlen mit den
Vorjahreswerten ist (im Wesentlichen) gegeben.
III. Erläuterungen zur Anwendung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Aktiva
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bewertet und soweit abnutzbar um Abschreibungen, bemessen
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer, vermindert. Bei
der Bestimmung der Abschreibungsmethoden wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Forderungen und
sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennwert aktiviert und sämtliche erkennbare Risiken
berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht (§ 268 Abs. 4 HGB).
Die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Passiva
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Es handelt sich durchweg hier nicht um langfristige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestanden in Höhe EUR 3.838,77
(Vorjahr: EUR 9.890,12)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden nicht (§285 Nr. 1a und
Nr. 2 HGB).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestanden in Höhe von EUR 752,33 (Vorjahr: EUR
6.000,00).
IV. Einzelangaben zu Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten
ausstehenden Einlagen von EUR 12.500,00 auf das gezeichnete
Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00
Nicht eingeforderte Einlagen
EUR 12.500,00
Eingezahltes bzw. eingefordertes Kapital
EUR 12.500,00
Langfristige Ausleihungen i.S.v. § 42 GmbHG an
Gesellschafter bestanden nicht.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden
in Höhe von EUR 1.655,53 (Vorjahr: EUR 9.541,86).
Haftungsverhältnisse gemäß den
§§ 268 Abs. 7, 251 HGB bestanden nicht.
V. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Organmitglieder (§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführung:
Einzelvertretungsberechtigte(r)
Geschäftsführer(in):
bis 10.02.2010: Herr Alexander Stollberg-Stollberg
ab 10.02.2010: Herr Hans Hlinka
Grafing, 15.07.2011
gez. Hans Hlinka
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2011 festgestellt.
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