UCE
Financing AG
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23,00 |
1.062,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
21,00 |
1.060,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
347.434,11 |
342.182,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
335.100,66 |
338.204,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.333,45 |
3.978,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
153,36 |
143,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
347.610,47 |
343.388,56 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
151.137,70 |
100.475,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.100.000,00 |
1.100.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-1.500,00 |
-1.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
1.098.500,00 |
1.098.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.098.024,13 |
1.149.410,27 |
| IV.
Jahresüberschuss |
50.661,83 |
51.386,14 |
| B.
Rückstellungen |
3.215,00 |
3.215,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
193.257,77 |
239.697,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
347.610,47 |
343.388,56 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Grundsätzliche Anmerkungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften und den
ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-278, und unter Beachtung
der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 279-283 HGB,
erstellt.
Darstellungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Darstellungsstetigkeit gegenüber dem Vorjahr
wurde gewahrt.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr, im
Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend, soweit das BilMoG
gegenüber dem Vorjahr keine abweichende Bilanzierung
und Bewertung aufgab.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet.
Den planmäßigen Abschreibungen liegt eine
Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde.
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung sind mit den
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen
Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände
werden linear abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Vorräte
Handelswaren sind unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit
ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit
ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten
angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind zu
Anschaffungskosten, bezogen auf den jeweiligen Gesamtbetrag
unter Abzug planmäßiger, linearer Abschreibungen
bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB,
welcher nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich ist. Dabei wurden künftige
Kosten- und Preissteigerungen einbezogen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Angabe zu Restlaufzeiten
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von Euro 34.438,52 (Vorjahr: 42.114,97 Euro) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Es bestehen Forderungen gegenüber
Vorstandsmitgliedern in Höhe von 124.312,14 Euro
(Vorjahr: 119.739,30 Euro).
Darlehensforderungen in Höhe von 176.000,00 Euro
haben nach derzeitiger Einschätzung eine Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren (Vorjahr: 176.000,00 Euro).
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von
152.254,95 Euro (Vorjahr: 197.120,64 Euro) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von
41.002,82 Euro (Vorjahr: 42.577,05 Euro) eine Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Aktionären in Höhe von 62.885,55 Euro
(Vorjahr: 88.873,35 Euro) sowie gegen
Vorstandsmitglieder in Höhe von 41.002,82 Euro
(Vorjahr: 42.577,05 Euro).
Sonstige Angaben
Gesellschaftsorgane
Vorstand der Gesellschaft im Berichtszeitraum:
Siegfried W. Zeiß, Diplom-Ingenieur,
Ottendorf-Okrilla
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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