Master Data

Registry
Register court Landau HRB 30366
Registered
5/14/2008
Industry
Development and programming of application softwareComputer consultancy activitiesOther information technology and computer service activities
Purpose
Die Entwicklung von Software, deren Vermarktung sowie die Wartung der Software

History

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Management

NameRole
Marion Bohn
since 6/6/2012
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Marion Bohn
76863 Herxheim
€12,750
100.00%

Financial Report

Kabomatics GmbH

Herxheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN 3.389,13 3.505,42
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
2.207,59 3.505,42
II. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
1.181,54 0,00
B. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 44,80 0,00
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL
GEDECKTER FEHLBETRAG
5.843,08 3.654,21
SUMME Aktiva 9.277,01 7.159,63
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
- Nicht eingeforderte ausstehende
Einlagen
-12.500,00 -12.500,00
Eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Kapitalrücklage 60.000,00 60.000,00
Gewinn- und Verlustvortrag -76.154,21 -75.347,42
III. Bilanzgewinn
IV. Bilanzverlust -2.188,87 -806,79
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 5.843,08 3.654,21
B. RÜCKSTELLUNGEN 600,00 750,00
C. VERBINDLICHKEITEN 8.677,01 6.409,63
SUMME Passiva 9.277,01 7.159,63

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch-schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ab-gezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen 1.863,43 € (Vorjahr: 3.488,32 €).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB).

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfah-ren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch: Frau Marion Bohn
Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

VI. Feststellung Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2011 festgestellt.

 

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