SW Software
GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.703,22 |
4.117,18 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.703,22 |
4.117,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.703,22 |
4.118,18 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
570,97 |
1.270,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-9.586,72 |
-9.586,72 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.977,87 |
15.977,87 |
| II.
Bilanzverlust |
15.406,90 |
14.707,05 |
| davon
Verlustvortrag |
14.707,05 |
16.522,89 |
| B.
Rückstellungen |
2.559,50 |
2.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
572,75 |
597,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
572,75 |
597,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.703,22 |
4.118,18 |
Anhang
zum Jahresabschluss der SW software GmbH i.L.
zum 31. Dezember 2011
A.
ANGEWANDTE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung
wurden unter Beachtung der in
§ 252 ff. HGB vorgeschriebenen
allgemeinen Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Die
allgemeinen Gliederungsgrundsätze des
§ 265 HGB wurden eingehalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf
die größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks
verzichtet.
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3
HGB) wurden eingehalten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
den Nennbeträgen angesetzt. Einzelwertberichtigungen
wurden keine vorgenommen. Pauschalwertberichtigungen wurden
nicht berücksichtigt.
Rückstellungen wurden für erkennbare
Risiken und für ungewisse Verbindlichkeiten in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
B.
ANGABEN ZUR BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Rückstellungen für Jahresabschlusserstellung
und Kosten der Liquidation.
2. Verbindlichkeiten
Der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel zeigt die
Zusammensetzung, die Restlaufzeiten und die Besicherung der
Verbindlichkeiten:
|
Betrag
|
Restlaufzeit
|
|
|
gesicherter
|
|
Euro
|
bis 1. Jahr
|
1-5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Betrag
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
572,75
|
572,75
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
597,36
|
597,36
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
572,75
|
572,75
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
597,36
|
597,36
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten:
a) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von Euro 0,00 (VJ Euro 0,00).
b) Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
Euro 572,75 (VJ Euro 597,36).
c) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit Euro 0,00 (VJ Euro 0,00)
C.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
D.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Mit Gesellschafterbeschluss vom 11.12.2010 wurde die
Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Die
Veröffentlichung hierzu erfolgte im Bundesanzeiger am
07.01.2011.
Herr Dieter Wiegelmann ist als
Geschäftsführer abberufen. Liquidator der SW
Software GmbH i.L. ist Herr Dieter Wiegelmann,
Kaufmann.
Laut Angaben des Liquidators bestanden zum
Bilanzstichtag keine Eventualverbindlichkeiten oder
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Bonn, den 03.02.2014
gez. Dieter Wiegelmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2014 festgestellt.
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