Massive Print GmbHLiquidated

22549 Hamburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Hamburg HRB 130414
Registered
4/28/2008
Industry
Publishing of newspapersManufacture of plastic packing goodsPrinting of newspapers
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist der Anund Verkauf von bedruckbaren Produkten wie Bechern, Textilien und Taschen, Druckausführungen aller Art sowie Vermittlung von Druckaufträgen zur Weiterleitung an andere Druckfirmen. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten, die einer besonderen Genehmigung bedürfen.

History

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Management

NameRole
Jens Drüding
since 11/11/2015
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Hamburg
€25,000
100.00%

Financial Report

Massive Print GmbH

Bad Bramstedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 17.874,00 17.217,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.956,00 0,00
II. Sachanlagen 13.918,00 17.217,00
B. Umlaufvermögen 45.366,18 106.142,85
I. Vorräte 22.283,09 4.930,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.186,85 93.058,82
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.896,24 8.154,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.272,00 2.035,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 171.466,25 80.929,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 235.978,43 206.324,50

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 196.466,25 105.929,65
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 171.466,25 80.929,65
B. Rückstellungen 2.491,00 1.803,00
C. Verbindlichkeiten 233.487,43 204.521,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 233.487,43 204.521,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 235.978,43 206.324,50

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 264 HGB i.V.m. § 267 Abs.1 HGB.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ist unter Beachtung der Vorschriften der §§ 242 ff und 264 ff HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft richtet sich bei der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 275 ff HGB und wendet hierbei das Gesamtkostenverfahren an.

Von den Erleichterungsvorschriften in § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs.4 HGB wurde in Anspruch genommen. 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Nicht gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 171.466,25 Euro

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2011 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 171.466,25 Euro aus. Hierzu ist festzustellen, dass über den Betrag von 154.401,94 Euro aus den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen eine Rangrücktrittserklärung des Hauptgläubigers/ Lieferanten vorliegt. Des Weiteren besteht eine Darlehensverpflichtung gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 52.425,00 Euro, welche kapitalersetzenden Charakter besitzt.

Hiernach ist bereits festzustellen, dass trotz bestehender bilanzieller Überschuldung keine Verpflichtung besteht, seitens der Geschäftsführung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

Gemäß der Insolvenzordnung liegt eine Überschuldung dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Dies bedeutet, dass für den Fall einer positiven Fortbestehensprognose kein Status zur Ermittlung einer etwaigen Überschuldung mehr zu stellen ist, da eine Überschuldung im rechtlichen Sinne nicht vorliegt.

Die vorliegenden Planungsrechnungen zeigen, dass die Finanzierung der Gesellschaft für das laufende (2012) und das folgende (2013) Geschäftsjahr gesichert ist. Eine Überschuldung liegt insofern nicht vor. Bei der Bewertung für Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses wurde deshalb von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen.  

Insgesamt ist somit festzustellen, dass trotz bestehender bilanzieller Überschuldung keine Verpflichtung besteht, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Ausleihungen
0,00
Forderungen
0,00
Verbindlichkeiten
52.425,00


Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 233.487,43 (Vorjahr: Euro 204.521,50).

Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
  

Erster Geschäftsführer:
Frau Petra Spliess
ausgeübter Beruf:
Geschäftsführerin


Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB

Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Unterschrift der Geschäftsführung
  

Lentföhrden, 01. November 2012
Petra Spliess
Ort, Datum
Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2012 festgestellt.

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